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Keine Gartenarbeit über die Mittagszeit
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St?de Gartenarbeit mit elektrischen Ger?n bleibt in Fischingen ? die Mittagszeit untersagt. Foto: Daniela Buch

Fischingen (db). Der Gemeinderat Fischingen hat eine Neufassung der Polizeiverordnung nach der Mustersatzung des Städtetags beschlossen. Die neue Verordnung birgt nur wenige Änderungen für Fischingen, wurde vom Gemeinderat allerdings an die örtlichen Gepflogenheiten angepasst. Wichtigster Punkt war hierbei die Einhaltung der Ruhezeit über Mittag von 12 bis 14 Uhr an Wochentagen in Bezug auf Haus- und Gartenarbeiten, die zu ?erheblichen Belästigungen? anderer führen können. Diese bislang übliche Mittagsruhe wurde vom Gemeinderat ergänzend zu den aufgeführten Nachtruhestunden von 22 bis 7 Uhr gewünscht. Bürgermeister Axel Moick ist außerdem damit beauftragt abzuklären, ob der Sonntag nach aktuellem Bundes-Immissionsschutzgesetz als besonderer Ruhetag ausgewiesen bleibt. Die Polizeiverordnung führt in rund 20 Paragraphen auf, was als umweltschädliches Verhalten und Belästigung der Allgemeinheit gilt, und gibt Hinweise für den Schutz von Grün- und Erholungsanlagen und das akkurate Anbringen von Hausnummern. Bei Ordnungswidrigkeiten kann die Gemeinde Bußgelder in Höhe von zehn bis tausend Euro verhängen. Gegenüber der alten Verordnung neu hinzugekommen ist der Paragraph über Lärm auf Sport- und Spielplätzen. Sind diese weniger als 50 Meter von der Wohnbebauung entfernt, dürfen sie zwischen 22 und 7 Uhr nicht benutzt werden. Ansonsten könne man bei Kinderlärm nicht mehr auf die klassische Mittagsruhe pochen. ?Hier hat sich die Rechtsauffassung geändert?, erklärte Bürgermeister Axel Moick.

 
Nachricht vom 02.03.2012
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