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Urteil: Bundespolizei darf Zugreisende nach Aussehen kontrollieren
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Koblenz (dpa) - Die Bundespolizei darf Zugreisende auf bestimmten Strecken ohne konkreten Verdacht kontrollieren und nach ihrem Aussehen auswählen. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden. Das betreffe Strecken, die erfahrungsgemäß etwa zur illegalen Einreise nach Deutschland genutzt würden. Damit scheiterte die Klage eines Mannes, der sich gegen eine solche Kontrolle im Zug gewehrt hatte. Bei dem Kläger handelt es sich nach Angaben des Gerichts um einen dunkelhäutigen Mann mit deutscher Staatsangehörigkeit.

 
Nachricht vom 27.03.2012
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