Auggen/Müllheim. Müllheim und Auggen setzen sich zusammen mit dem „Bürgerbündnis Bahn Markgräflerland“ für die „Beste Lösung“ in Sachen Rheintalbahn ein. Gemeinsam holen sie zurzeit Angebote ein für eine Vorplanung der von MUT-Mitglied Gerhard Kaiser ausgearbeiteten Planungsvariante, die einen Ausbau der Rheintalbahn in Tieflage vorsieht. Die Vorplanung soll die Rahmenbedingungen für eine grundsätzliche Machbarkeit der BBM-Lösung abstecken und damit eine Grundlage bilden für weiterführende Gespräche mit Vertretern der Bahn, heißt es in einer Pressemitteilung. Die beiden Bürgermeister Siemes-Knoblich und Deutschmann wie auch die Vertreter der Bürgerinitiative seien sehr zuversichtlich, dass solche Gespräche noch im Vorfeld der nächsten Projektbeiratssitzung stattfinden werden. „Die Bahn hat bisher ihre Hausaufgaben nicht gemacht“, stellt Bürgermeisterin Siemes-Knoblich mit Blick auf den beim Eisenbahnbundesamt in Karlsruhe derzeit liegenden Plänen der Bahn fest. Deshalb gelte es nun, alle Kräfte auf die vom MUT-Mitglied für das Bürgerbündnis Bahn Markgräflerland (BBM) ausgearbeitete Planungsvariante ‚Beste Lösung‘ zu konzentrieren, um nicht weiter wertvolle Zeit zu verlieren. Dies bekräftigt auch Auggens Bürgermeister Fritz Deutschmann: „Der Gemeinderat ist sich der Verantwortung bewusst und hat den Weg für eine zeitnahe Beauftragung geebnet.“ Siemes-Knoblich verweist auf ihre Aussage vor einem Jahr, als sie – basierend auf das Lärmschutzgutachten des Büros Heine & Jud – bereits damals die Vermutung äußerte, dass es mit der Antragstrasse der Bahn sehr schwer werde, diese so zu optimieren, dass die verbindlich zugesagten Lärmschutzverbesserungen auch realisiert werden können. Bürgermeisterin Siemes-Knoblich verweist in diesem Zusammenhang auf die erst vor wenigen Tagen noch einmal durch Regierungspräsidentin Schäfer bekräftigten bisherigen Ergebnisse der politischen Verhandlungen: „Dass der Wegfall des Schienenbonus’ auch für den Bereich Hügelheim bis Auggen – so wie vom Projektbeirat vor einem Jahr beschlossen – unverrückbar bleibt, was bedeutet, dass die Bahn um fünf Dezibel leiser planen muss. Und dass die Bahn nur solche Lärmschutzmaßnahmen zur Erreichung der vorgenannten Vorgabe anrechnen darf, die auch justiziabel, also in der Rechtsprechung anerkannt sind.“ Fritz Deutschmann ergänzt: „Die planerische Umsetzung der Antragstrasse unter Wegfall des Schienenbonus’ und passivem Lärmschutz steht als von uns geforderte Beweisführung im Mai 2013 bis heute noch aus.“ „Die durch das EU-Förderprogramm TEN möglichen Fördermittel in Höhe von bis zu 80 Millionen müssen unbedingt genutzt werden, um unserer Raumschaft die Planungsqualität und den Lärmschutz zu geben, die die Bevölkerung auch verdient“, erläutert Siemes-Knoblich weiter.