Auggen Jetzt entscheidet das Landratsamt

Weiler Zeitung
Über diese Halle soll das Landratsamt entscheiden. Foto: Claudia Bötsch Foto: Weiler Zeitung

Gemeinderat: Nutzungsänderung von Lagerhalle zu Gaststätte in Auggen nicht zugestimmt

Der schwarze Peter in Sachen Entscheidung zur Nutzungsänderung einer Gaststätte mit Wohnung in einer bestehenden Lagerhalle an der Bahnhofsstraße wurde vom Auggener Gemeinderat einstimmig an die übergeordnete Behörde, das Landratsamt, durchgereicht. Der Gemeinderat stimmte der Nutzungsänderung nicht zu.

Von Jutta Schütz

Auggen. „Die Rechtslage ist klar“, so Bürgermeister Fritz Deutschmann. Die Nutzungsänderung sei grundsätzlich zulässig, denn das Gebiet, in dem die Lagerhalle steht, ist ein Gewerbemischgebiet, stellte er fest. Die Meinung der Ratsmitglieder zum bereits Anfang Mai behandelten Vorhaben hat sich allerdings nicht geändert. Aus ihrer Sicht fehlen ausreichend Parkplätze, obwohl die vorhandenen nach der Landesbauordnung ausreichen. „In der Straße geht es sehr eng zu, das würde auch Besucher der Gaststätte betreffen, die in der Straße parken wollen“, bemerkten zwei Räte.

Der Gemeinderat hatte die Antragsteller um die Vorlage eines Gaststättenkonzepts gebeten. Dem sind die Antragsteller nachgekommen. Sie planen eine „Kommunikationsgaststätte“ in Form eines Bistros mit Ausschank und kalter Kühe. Zwei Spielautomaten soll es zusätzlich geben.

Allerdings würde die Gaststätte nicht von den Antragstellern geführt, sondern verpachtet werden. Ein detailliertes Konzept ist damit dem Betreiber überlassen. Das störte auch Peter Danzeisen (CDU). Er hatte bereits jetzt ein fertiges Konzept erwartet, „das ist einfach, das soll dem Pächter überlasen werden“, sagte er. Für Heiterkeit sorgte der Begriff „Kommunikationsgaststätte“. „Das hab‘ ich noch nie gehört und darunter kann ich mir nichts vorstellen“, meldete sich Rainer Meyer-Fichtlscherer (SPD), der zudem festhielt, dass dort „ganz normale Leute wohnen, die als Anwohner sicher Ärger bei uns abladen, wenn es dort ständig Lärm gibt“.

Probleme befürchtet

Als Gaststätte in einem Erholungsort, so ergänzte Bauamtsleiter Sven Proisl, dürfe die Gaststätte wochentags bis nachts um 1 Uhr, am Wochenende bis 2 Uhr geöffnet sein. Proisl erwähnte auch, dass er schon Rückmeldungen habe, dass Anwohner wegen eines möglichen Gaststättenbetriebs Sicherheitsprobleme befürchten.

„Wenn wir der Nutzungsänderung zustimmen würden, hätte jeder von uns nach kurzer Zeit zwei Beschwerden pro Woche wegen Lärm und anderer Dinge auf dem Tisch – über die Zulässigkeit soll das Landratsamt entscheiden“, hieß es im Ratsrund.

Der Antragsteller darf gegen die Entscheidung des Gemeinderats Rechtsmittel einlegen. Das Landratsamt ist die nun zuständige Behörde.

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