Auggen „Räuberhöhle“ befürchtet

Weiler Zeitung
Einstimmig abgelehnt hat der Gemeinderat den Antrag auf Nutzungsänderung einer Lagerhalle in Bistro und Werkswohnung. Foto: Claudia Bötsch Foto: Weiler Zeitung

Nutzungsänderung: Gemeinderat Auggen lehnt Bistro in Lagerhalle ab

Von Claudia Bötsch

Auf breite Ablehnung ist im Auggener Gemeinderat der Antrag für den Bau einer Gaststätte mit Werkswohnung in einer Lagerhalle gestoßen. Unter anderem wurden angesichts der Nutzungsänderung Bedenken laut, dass das Vorhaben zu einer „Räuberhöhle“ mutieren könnte.

Auggen. Die Antragsteller wollen in einer bestehenden Halle an der Bahnhofstraße ein kleines Bistro betreiben, geplant ist der Betrieb auf rund 65 Quadratmetern im Erdgeschoss. Im Obergeschoss ist eine Werkswohnung mit einer Grundfläche von etwa 35 Quadratmetern vorgesehen.

Der reine Gastronomiebereich, nach dem sich auch die Stellplätze berechnen, soll 42 Quadratmeter betragen. Die fünf nachgewiesenen Parkplätze des Antragstellers wären demnach laut Gesetzeslage ausreichend.

Die Bedenken und Vorbehalte waren im Ratsrund dennoch groß – nicht nur wegen der Parkplatzsituation. „Das ist ein Witz“, kommentierte Andreas Flury (Freie Wähler). In die gleiche Kerbe schlug Ingo Ehret (CDU), der die Stellplatz-Zahl ebenfalls als „zu wenig“ befand.

Ehret hatte auch Bedenken wegen Lärms und dass es „Zirkus“ geben könnte.

Auggen habe bekanntlich ein Parkplatzproblem, immer wieder gebe es Beschwerden, merkte Bruno Kiefer (CDU) zudem an. Im Rahmen der vorausgehenden Bürgerfrageviertelstunde hatte auch eine Bürgerin in Bezug auf den Bauantrag für die Gaststätte die „schon bestehende schwierige Parksituation in der Bahnhofstraße“ angesprochen.

Starke Bedenken in Bezug auf das Betreiberkonzept hatte auch Michael Muser (FDP). In der Gaststätte seien kalte Küche und maximal zwei Spielautomaten vorgesehen, antwortete Sven Proisl vom Bauamt auf eine entsprechende Nachfrage. „Davon haben wir schon genügend“, meinte Muser, der eine „Räuberhöhle“ befürchtete. Bis zu drei Spielautomaten dürfen in einer Gaststätte installiert werden, informierte Bürgermeister Fritz Deutschmann.

Der Antrag wurde schließlich einstimmig abgelehnt. Es sollen neue Gespräche stattfinden. Der Antragsteller wurde darum gebeten, ein klareres Konzept für den geplanten Betrieb vorzulegen, unter anderem, was die Öffnungszeiten angeht. Darüber hinaus wurden weitere Parkplätze gefordert.

Fakt ist indes: Die Bebauungsvorschriften sowie die Festsetzungen des Bebauungsplans sind eingehalten – damit besteht ein Rechtsanspruch. Die Verwaltung hatte in der Beschlussvorlage auch die Zustimmung empfohlen.

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Bahnhofstraße“. Es handelt sich bei der Fläche um ein ausgewiesenes Gewerbegebiet. Die nebenan liegenden Wohnblöcke liegen hingegen in einem „allgemeinen Wohngebiet“.

Die Untere Baurechtsbehörde hat den Antrag bereits geprüft. Eine Angrenzerbefragung läuft.

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