Bad Bellingen 32 Wohnungen geplant

Weiler Zeitung

Gemeinderat: Bebauungsplan „Hinterm Hof“ / Terrassenhäuser als Lörung am Hang

Von Alexander Anlicker

Die fünfte Änderung des Bebauungsplans „Hinterm Hof“ beschäftigte den Bad Bellinger Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung. Die BG Business Group aus dem schweizerischen Steinhausen will hier vier Terrassenhäuser mit insgesamt 32 Wohnungen errichten.

Bad Bellingen. Seit 1975 existiert der Bebauungsplan „Hinterm Hof“, doch noch immer liegt ein rund 4500 Quadratmeter großes Grundstück zwischen der Hofstraße und der Hertinger Straße brach. Grund ist die schwierige Topographie mit einer steilen Böschung, die nur wenige Bauformen zulässt.

Architekt Erich Baumann von der Projektentwicklungsgesellschaft Siedlungswerkstatt aus Konstanz, der bereits im Oktober 2013 erste Pläne vorgestellt hat, verwies darauf, dass zwischenzeitlich der Investor gewechselt habe. Neuer Investor ist die BG Business Group aus Steinhausen/Schweiz. Baumann stellte dem Gremium die aktualisierte Planung vor.

Am steilen Hang sei die Typologie der Terrassenhäuser die richtige, erklärte der Planer. Anders als ursprünglich im Bebauungsplan vorgesehen, seien nun Flachdächer geplant, die den Vorteil einer geringeren Höhe haben, so dass von der Hertinger Straße aus noch ein Blick in die Rheinebene möglich ist.

Die Front der Terrassenhäuser soll komplett verglast werden, um möglichst von allen Räumen einen Blick auf die Rheinebene zu haben, erläuterte er das Konzept unter dem Stichwort „Panorama-Terrassen“. Alle Wohnungen sind mit großzügigen Terrassen ausgestattet, die an der Vorderkante mit Pflanztrögen versehen sind. Diese sorgen laut Baumann nicht nur für Begrünung, sondern auch für Diskretion und Abstand zu den darunterliegenden Terrassen der Nachbarn. Zielgruppe seien „Leute, die die Aussicht genießen wollen und wenig Zeit für einen Garten haben“, erläuterte der Architekt.

Geplant sind vier Terrassenhäuser in vier vertikalen Reihen auf insgesamt sechs Ebenen. Wobei die obersten Häuser als Penthouse-Wohnungen vorgesehen sind und von der Hertinger Straße aus erschlossen werden sollen. Vorgesehen sind Zwei- bis Fünfzimmer-Appartements mit Wohnflächen von 50 bis 159 Quadratmetern, hinzu kommen jeweils Terrassen von 80 bis 100 Quadratmetern.

In der nördlichen Reihe sind pro Etage eine Fünfzimmer- oder zwei Zweizimmer-Wohnungen möglich. Insgesamt können bis zu 32 Wohnungen entstehen, erläuterte der Planer. Die Wohnungen sollen über Treppen zwischen den einzelnen Häuserreihen und hangseitige Gassen auf jeder Ebene erschlossen. In Verbindung mit einem zentralen Schrägaufzug seien alle Wohnungen barrierefrei erreichbar, betonte Baumann.

Barrierefreie Wohnungen

Die unterste Ebene bildet eine Tiefgarage, in die am tiefsten Punkt der Hofstraße eingefahren werden kann. Hier sind insgesamt 32 Stellplätze vorgesehen, hinzu kommen acht Carports mit Zufahrt von der Hertinger Straße sowie sechs Besucherstellplätze, damit der Stellplatzverordnung genüge getan wird.

Stadtplaner Tilmann Liewer erläuterte die wesentlichen Änderungen des Bebauungsplans. Diese beziehen sich auf die geänderte Dachform – Flachdach statt Giebeldach –, eine verdichtete Bebauung mit vier statt drei Häuserreihen und einer von 0,3 auf 0,5 erhöhten Grundlächenzahl. Desweiteren sei das Baufenster nun durchgängig, damit für eventuell aus dem Boden ragende Bereiche der Tiefgarage keine Befreiung erforderlich werde, erläuterte Liewer.

Dauerthema Stellplätze

Schwer tat sich der Gemeinderat beim Thema Stellplätze. Die Frage, ob die 32 Tiefgaragenplätze auch für 32 SUV reichen, bejahte Baumann. Dennoch blieb eine gewisse Skepsis zurück. Gemeinderat Wolfgang Müller fand beispielsweise, dass die Carports zu nahe an den Häusern liegen und sprach sich zudem gegen die Zufahrt von der Hertinger Straße aus, da diese eine Durchgangsstraße sei. Zugleich fürchtete er, dass Autos an der Straße abgestellt würden.

„Wir haben ein Grundstück, das gar keine andere Bebauung als Terrassenhäuser zulässt“, fand hingegen sein Ratskollege Philipp Dahm, der das Grundstück mit Blick auf die gewollte Innenverdichtung optimal ausgenutzt sah.

Letztlich stimmte das Gremium dem Entwurf der Bebauungsplanänderung einstimmig zu und beschloss die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung.

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