Der Verein erinnert in diesem Zusammenhang an den Aufstellungsbeschluss des Teilflächennutzungsplans vom Juli 2012, in dem es hieß: „Die Verwaltungsgemeinschaft Schliengen – Bad Bellingen will ihren Teil zur Energiewende und insbesondere zum Ausbau der Windkraft beitragen. Hierbei soll von der (...) Steuerungsmöglichkeit Gebrauch gemacht werden, damit die Windkraftanlagen an planerisch sinnvollen Standorten, die mit den Planungszielen der Gemeinden vereinbar sind, errichtet werden.“ Diesem Grundsatzbeschluss würde sich der GVV nun verweigern – einzig mit der Begründung der optischen Beeinträchtigung des Landschaftsbilds. Das will der Verein nicht akzeptieren und verweist auch auf eine Stellungnahme des Landratsamts Lörrach, das bei der Abwägung des Interessenkonflikts zu einem anderen Schluss gekommen sei.
„Weg für Untersuchungen frei machen“
In diesem Zusammenhang stellt der Verein auch die Frage: „Was hat sich an der Situation seit 2011 bis heute so entscheidend geändert, dass Bad Bellingen nicht mehr am damaligen Ratsbeschluss festhält, sondern eine grundlegend konträre Haltung einnimmt?“