Die Gebühr für die Bestattung einer Person von zehn und mehr Jahren beträgt künftig 470 Euro. Bei Kindern unter zehn Jahren und bei Tot- oder Fehlgeburten liegt die Bestattungsgebühr bei 330 Euro. Bei Bestattungen an Samstagen, Sonn- und Feiertagen wird ein Zuschlag von 25 Prozent erhoben. Die Bereitstellung von Sargträgern kostet 250 Euro. Die Beisetzung einer Urne kostet 200 Euro. Für die Überlassung eines Reihengrabs werden bei Personen über zehn Jahren Gebühren in Höhe von 710 Euro berechnet, bei einem Urnengrab sind es 360 Euro, bei einem anonymen Urnengrab 330 Euro, beim gärtnergepflegten Grabfeld 400 bis 410 Euro. Grabnutzungsrechte für ein Einzelwahlgrab liegen bei 1150 Euro, für ein Doppelwahlgrab bei 1690 Euro, bei einem Urnenwahlgrab bei 660 Euro und für ein gärtnergepflegtes Urnenwahlgrab bei 730 Euro.