Bad Bellingen Gebühren

Weiler Zeitung

Die Gebühr für die Bestattung einer Person von zehn und mehr

Die Gebühr für die Bestattung einer Person von zehn und mehr Jahren beträgt künftig 470 Euro. Bei Kindern unter zehn Jahren und bei Tot- oder Fehlgeburten liegt die Bestattungsgebühr bei 330 Euro. Bei Bestattungen an Samstagen, Sonn- und Feiertagen wird ein Zuschlag von 25 Prozent erhoben. Die Bereitstellung von Sargträgern kostet 250 Euro. Die Beisetzung einer Urne kostet 200 Euro. Für die Überlassung eines Reihengrabs werden bei Personen über zehn Jahren Gebühren in Höhe von 710 Euro berechnet, bei einem Urnengrab sind es 360 Euro, bei einem anonymen Urnengrab 330 Euro, beim gärtnergepflegten Grabfeld 400 bis 410 Euro. Grabnutzungsrechte für ein Einzelwahlgrab liegen bei 1150 Euro, für ein Doppelwahlgrab bei 1690 Euro, bei einem Urnenwahlgrab bei 660 Euro und für ein gärtnergepflegtes Urnenwahlgrab bei 730 Euro.

Für die Nutzung der Aussegnungshalle sind 200 Euro festgesetzt. Die Sargaufbewahrung kostet pro Tag 30 Euro.

Bad Bellingen. Die Kostendeckung war zu gering, deshalb passt die Gemeinde Bad Bellingen ihre Bestatungsgebühren an. Die neue Gebührensatzung tritt am 1. Januar in Kraft. Entsprechende Beschlüsse hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung gefasst. Das Gremium billigte einstimmig die Gebührenkalkulation, die die Firma Allevo Kommunalberatung erstellt hat.

Da der Friedhof in Bad Bellingen 2015 und 2016 neu gestaltet und erweitert wurde, war es erforderlich, die Gebühren neu zu kalkulieren. Auf dem Bellinger Friedhof wurde zudem ein neues gärtnergepflegtes Urnengräberfeld angelegt. Ein solches entsteht derzeit auch auf dem Bamlacher Friedhof.

Die neue Satzung löst die bisherige Bestattungsgebührenordnung ab, die noch aus dem Jahr 2004 stammt. Philip Dahm (Freie Wähler) appellierte in diesem Zusammenhang, künftig lieber in kürzeren Abständen moderate Anpassungen vorzunehmen, um große Erhöhungen zu vermeiden.

Die Gemeinde bietet künftig auf den Friedhöfen neben den Einzelreihengräbern auch Einzelwahlgräber an. Für die Urnengräber gilt diese Regelung ebenfalls. Künftig gibt es auch hier Urnenreihen- und Urnenwahlgräber. Zudem besteht die Möglichkeit der gärtnergepflegten Grabflächen.

Angestrebt wird mit der neuen Gebührensatzung ein Gesamt-Kostendeckungsgrad von 70 Prozent (Verwaltungs-, Bestattungs- und Grabnutzungsgebühren).

Handlungsbedarf gab es vor allem bei den Grabnutzungsgebühren. Hier hatte die Kalkulation ergeben, dass bei den Urnengräbern eine Kostendeckung von bisher nur 20 Prozent vorlag, bei den Einzelgräbern von lediglich 16 Prozent. Bei einem Doppelwahlgrab betrug der Kostendeckungsgrad rund 30 Prozent für die Einzelgrabfläche und rund 40 Prozent für die Doppelgrabfläche.

Im Rahmen der Sitzung einigten sich die Gemeinderäte darauf, dass bei der Überlassung eines Reihengrabs für Kinder unter zehn Jahren keine Gebühren erhoben werden sollen. Silvia Heitz (SPD) hatte das Thema angeregt. „Das ist ein solch seltener Fall und die Eltern haben es schon schwer genug“, meinte Wolfgang Müller (Freie Wähler).

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