Bei der Ausweisung für die Standorte von Windkraftanlagen soll auch aus Bad Bellinger Verwaltungssicht mit Kandern und Malsburg-Marzell zusammengearbeitet werden: Der Gemeinderat Bad Bellingen schloss sich im Rahmen seiner Verwaltungsgemeinschaft (VWG) mit Schliengen mehrheitlich mit einer Gegenstimme und vier Enthaltungen der Entscheidung des Schliengener Gemeinderats an. Von Jutta Schütz Bad Bellingen. Der Rat wünscht damit nun auch Kooperationsverhandlungen mit der VWG Kandern/Malsburg-Marzell zur Ausweisung gemeinsamer Flächen für Windkraftstandorte. Der Gemeinderat nahm überdies einstimmig die von Edith Schütze vom Planungsbüro Faktorgruen erstellte Studie zum Landschaftsschutzgebiet (LSG) Blauen zur Kenntnis. Die Studie beziehungsweise das Gutachten war zwingend erforderlich, erinnerte Bürgermeister Christoph Hoffmann. Sie kommt zum Ergebnis, dass eine Windkraftnutzung an den vier untersuchten Standorten Blauen, Streitblauen, Leideck und Ameisenbuck mit dem Landschaftsschutzgebiet nicht verträglich ist. „Substantielle Flächen“, so ist es in der Gemeinderatsunterlage nachzulesen, sind somit „im Landschaftsschutzgebiet Blauen nicht vorhanden“. Identitätsstiftende Bedeutung Ein Aspekt war das Landschaftsbild. Die sehr schöne Blauenansicht von allen ausgewählten Perspektiven und damit das Postkarten- und Werbemotiv, aber auch die Bedeutung des Blauens in Gedichten und der alemannischen Literatur seien bedeutend für die Erhaltung des Landschaftsbilds, meinte Schütze. Der Berg habe eine identitätsstiftende Bedeutung, hielt sie fest. In der Studie ging es um die Frage, ob das Landratsamt Lörrach für die vier genannten möglichen Windkraftstandorte eine Befreiung von der Schutzgebietsverordnung möglich machen kann. Hier kommt der Fachbegriff „Zonierung“ ins Spiel. „Zonierung sei ein beschönigender Begriff, weil damit Teile des LSG so abgewertet werden, dass dann Windkraft zulässig wird“, erkannten gleich mehrere Gemeinderäte die Problematik. Für das Landratsamt kommen nämlich bei Änderung der Schutzgebietsverordnung eine Windkraftanlage auf dem Blauen und drei Anlagen auf dem Streitblauen in Betracht – aus Sicht der Behörde soll die Flächennutzungsplanung in Bezug auf Windkraft hier weitergehen. Bei Ameisenbuck und Leideck stimmte das Landratsamt mit dem Ergebnis der Studienbewertung überein. Das Landratsamt wolle die Zonierung, obwohl diese dem Schutzzweck des Gebiets zuwider laufe. Das könne so nicht angehen, stellte Wolfgang Müller (FW) fest, der zudem darauf hinwies, dass der südliche Schwarzwald als Biosphärenreservat vorgesehen ist. „Das passt alles nicht zusammen“, hieß es im Rat. Doris Heitz (CDU) fragte nach, was es denn letztendlich für Bad Bellingen und Schliengen bedeute, wenn die Studie ergebe, „dass keine Flächen für Windkraft da sind“. Edith Schütze hielt fest, dass das Verfahren planungsrechtlich kompliziert sei, „wenn die Gemeinden nicht planen, dann gelten Windkraftanlagen als privilegierte Vorhaben, dann entscheidet das Landratsamt“, sagte sie. Hoffmann: Behördliches Absurdistan Bürgermeister Hoffmann ergänzte, dass man genau deshalb nun die Kooperation mit der VWG Kandern/Malsburg- Marzell anstrebe. „Dort gibt es Flächen, die nicht so exponiert wie der Blauen sind, die aber trotzdem Windkraft möglich machen würden. Bad Bellingen und Schliengen könnten die Nachbar-VWG hier unterstützen“, so Hoffmann. Insgesamt falle der ganze Vorgang unter das Kapitel „behördliches Absurdistan“, urteilte Hoffmann. 30 000 Euro hat allein Bad Bellingen nun schon für Studie und Gutachten ausgegeben, „um immer wieder zum Ergebnis zu kommen, dass das Schutzgebiet Blauen nicht tangiert wird“, wurde in der Sitzung moniert.