Basel (sda). Der Kanton Basel-Stadt kann den Sozialhilfebeziehern nicht länger den Besitz eines Autos verbieten. Das Appellationsgericht kam zum Schluss, dass das 2011 erlassene Autoverbot unverhältnismäßig sei und es dafür keine rechtliche Grundlage gebe. Die entsprechende Bestimmung in den Richtlinien sei mit dem Urteil aufgehoben, erklärte Nicole Wagner, Leiterin der Basler Sozialhilfe, am Mittwoch auf Anfrage. Der Gerichtsbeschluss werde akzeptiert, weil eine Berufung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zum Scheitern verurteilt sei. Das Autoverbot für Sozialhilfebezieher hatte das Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt Basel-Stadt 2011 eingeführt. Ein eigener Personenwagen wurde nur noch jenen Hilfebeziehern zugestanden, die aus gesundheitlichen oder beruflichen Gründen darauf angewiesen waren. Im Kanton Zürich soll Hilfebeziehern das Auto dagegen verboten werden. Der Kantonsrat hat am letzten Montag eine parlamentarische Initiative von SVP und FDP für eine entsprechende Regelung im Sozialhilfegesetz unterstützt.