Rund 19 Prozent der Kontrollfälle wurden aufgrund eines Verdachtsmoments wegen Nichteinhaltung der Melde- und Bewilligungspflichten laut Sozialversicherungs-, Ausländer- oder Quellensteuerrecht an die zuständige Spezialbehörde weitergeleitet. Das teilte das MIKA jetzt mit.
Die Staatsanwaltschaft erließ bislang 93 rechtskräftige Strafentscheide wegen Verstoßes gegen das Ausländerrecht. Diese treffen vor allem Personen, die nicht aus einem EU- oder EFTA-Staat stammen. Diese Personen erhalten auch auf Gesuch hin mangels gesamtwirtschaftlichen Interessen und beruflicher Qualifikationen keine Arbeitsbewilligung.