Basel Eine echte Fußgängerzone

Die Oberbadische
In der Basler Innenstadt sollen Fußgänger künftig mehr Platz haben und weniger von Autos gestört werden. Foto: bs.ch/Klaus Brodhage Foto: Die Oberbadische

Motorisierter Individualverkehr wird zurückgedrängt / Neue Regeln für Innenstadt

Basel (sda). Fußgänger haben ab 5. Januar mehr Platz in der Basler Innenstadt: Dann gilt das neue Verkehrskonzept mit strikten Einschränkungen für motorisierten Individualverkehr in der Kernzone. Der Schilderwald wurde radikal gelichtet: 220 Signalstangen sind dort weg.

In gut zwei Wochen bekommt Basel, was viele andere Städte längst haben: eine echte Fußgängerzone. Diese soll die Innenstadt attraktiver machen, wie Marc Keller, Sprecher des Bau- und Verkehrsdepartementes, gestern vor den Medien sagte. Mit neu zusammenhängenden Flaniermeilen eröffneten sich auch neue Möglichkeiten für die Boulevardgastronomie.

Die Neumarkierungen in den 140 betroffenen Straßenabschnitten sind weitgehend abgeschlossen und die Verkehrsanordnungen rechtsgültig. Nach jahrzehntelangem politischen Gezerre sind nun letzte Fragen zu Regelungen für Gewerbe und Anwohner geklärt. Nur wenige Verfügungen wurden dazu laut Keller erlassen, und bloß zwei würden angefochten.

Neu gilt Tempo 30 in der ganzen Innenstadt zwischen Spalentor und Messe, vom Aeschenplatz bis zum Kinderspital. In der Kernzone mit Einkaufsstraßen und Altstadt gelten Tempo 20 und rigide Zufahrtsregeln. Außer für Anwohner, Gewerbe und Taxis sowie die Hotelzufahrt sind dort Motorfahrzeuge verboten, auch auf der Mittleren Brücke.

Auf öffentlichem Grund gibt es in der Kernzone keine Motorfahrzeug-Parkplätze mehr – außer 26 Behinderten-Plätze. Wer künftig sein Auto dort abstellt, muss fürs Missachten von Fahr- und Parkverbot ein Bußgeld in Höhe von 140 Franken zahlen. In der Innenstadt sind alle Parkplätze gebührenpflichtig; für Anwohner gibt es Dauer-Parkkarten. In und an der Innenstadt stehen zwölf Parkhäuser.

Für Güterumschlag ist die Kernzone morgens von 5 bis 11 Uhr zugänglich.

Zu anderen Zeiten kann man mit plausibler Begründung eine kostenpflichtige Bewilligung einholen, auch online und notfalls per Telefon kurzfristig vorab. Zu Privatparkplätzen dürfen Inhaber und Mieter immer fahren. Spezialfälle bekommen Spezialbewilligungen.

Unter dem Strich bewerteten die Behördenvertreter vor den Medien die Innenstadt-Zufahrtsregelungen für Anwohner und Taxis als großzügig. Die Polizei werde wie bisher im Rahmen der Verhältnismäßigkeit kontrollieren. Für Velos werden im Übrigen einzelne Einbahnstraßen geöffnet, dafür ist die Freie Straße nun permanent tabu.

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