Weil die Sozialhilfe Sache der Gemeinden sei, gebe es keine rechtlichen Grundlagen für den Kanton, eine Liste über alle Sozialhilfebezüger oder eine Übersicht zu unkooperativen Personen zu führen. Das schreibt der Regierungsrat in seiner Antwort zu einer parlamentarischen Anfrage von Großräten aus der Reihe der CVP. Die Großräte wollten vom Regierungsrat wissen, wie ein „Sozialhilfetourismus“ verhindert werden könne. Es brauche eine Liste über unkooperative Sozialhilfebezieher, welche das System mit einem Umzug in einer andere Gemeinde missbrauchen würden. Um der Situation vorzubeugen, dass unkooperative Personen von Gemeinde zu Gemeinde ziehen, um sich Sanktionen zu entziehen, verfügen die Gemeinden gemäß geltendem Recht über die Möglichkeit, Daten von Sozialhilfebezieher von der Wegzugsgemeinde einzuholen, wie der Regierungsrat festhält. Entscheidend sei, dass die Gemeinden die bestehende Möglichkeit der Amtshilfe wahrnehmen.