Basel EU gibt grünes Licht

Die Oberbadische
Im Schweizer Sektor des EuroAirports wird weiterhin die Schweizer Mehrwertsteuer angewendet. Foto: Archiv Foto: Die Oberbadische

EAP: Steuerregime im Schweizer Sektor

Basel (sda). Die EU-Staaten haben das Abkommen zwischen der Schweiz und Frankreich zum neuen Steuerregime im Schweizer Sektor des EuroAirports (EAP) gestern in Brüssel gutgeheißen. Der Bundesrat hatte das Abkommen bereits Ende Januar genehmigt.

Laut Abkommen wird im Schweizer Sektor des Flughafens weiterhin die Schweizer Mehrwertsteuer angewendet. Die Einnahmen aus der Unternehmenssteuer werden hingegen zwischen der Schweiz und Frankreich aufgeteilt. Im weiteren werden auf Unternehmen im Schweizer Sektor die französische Einkommenssteuer und die Schweizer Kapitalsteuer angewendet.

Da der Flughafen inklusive Schweizer Sektor vollständig auf französischem Territorium und damit auf dem Gebiet der EU liegt – in einem Teil davon aber die Schweizer Mehrwertsteuer gilt –, musste Frankreich eine Ausnahme bei der EU beantragen. Der Weiterführung dieses Ausnahme-Regimes stimmten nun die EU-Staaten zu. Frankreich hat das Abkommen laut eines französischen Diplomaten noch nicht ratifiziert.

Mit dem Abkommen konnte ein mehrjähriger Steuerstreit mit Frankreich beendet werden. Begonnen hatte dieser 2014 als Frankreich ankündigte, künftig auch Unternehmen im Schweizer Sektor nach französischem Recht besteuern zu wollen. Easyjet, die für den EAP mit Abstand wichtigste Fluggesellschaft, drohte daraufhin mit dem Wegzug.

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