Bei den von den Bibern verursachten Schäden setzen beide Kantone auf einen „pragmatischen Umgang“ mit der geschützten Wildtierart. Das geht aus den Stellungnahmen der Regierungen an das Bundesamt für Umwelt hervor. Der Solothurner Regierungsrat fordert, dass sich der Bund finanziell an den Präventionsmaßnahmen zur Verhütung von Biberschäden beteiligt, ähnliche wie bei den Maßnahmen gegen Großraubtiere. Der Aargauer Regierungsrat erinnert daran, dass das eidgenössische Parlament die Forderung ablehnte, Infrastrukturschäden als Wildschaden abzugelten.
In der Schweiz leben derzeit rund 2800 Biber. Zu Problemen kommt es, wenn Biber mit ihren Dämmen ein Gewässer stauen und auf diese Weise das angrenzende Landwirtschaftsland unter Wasser setzen. Ober Biber können indirekt auch Wanderwege entlang von Flüssen oder Hochwasserschutzbauten beschädigen.