Basel Kapitalleistung neu beurteilt

Die Oberbadische
Der Bundesfinanzhof stellt jetzte fest, dass bei der Besteuerung zwischen gesetzlichen und freiwilligen Leistungen privater Pensionskassen an Grenzgänger unterschieden werden muss. Foto: Archiv Foto: Die Oberbadische

Grenzgänger in Regio können mit mehr Geld rechnen

Regio. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sich jetzt in vier veröffentlichten Entscheidungen mit der Besteuerung von Kapitalleistungen befasst, die Grenzgänger im Rahmen der schweizerischen betrieblichen Altersvorsorge beziehen, berichtet der Bundestagsabgeordnete Armin Schuster.

Der BFH stellt demnach klar, dass bei der steuerlichen Beurteilung der Leistungen aus schweizerischen Pensionskassen privater Arbeitgeber zwischen der nach der schweizerischen Altersvorsorge gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabsicherung (Obligatorium) und den darüber hinausgehenden freiwilligen Leistungen des Arbeitgebers (Überobligatorium) zu unterscheiden ist.

„Ich begrüße die nun vom Bundesfinanzhof vorgenommene Differenzierung“, erklärt Schuster. Denn damit werde eine Rechtsauffassung bestätigt, welche die südbadischen CDU-Abgeordneten in Gesprächen mit Vertretern des Bundesfinanzministeriums und nachgeordneter Stellen während der vergangenen Jahre wiederholt vertreten haben. Demnach ist eine Kapitalabfindung, die einem ehemaligen Grenzgänger von seinem privaten Arbeitgeber nach Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes zur Abfindung seines obligatorischen und überobligatorischen Rentenanspruchs gegen die Pensionskasse geleistet wird, nur insoweit als „andere Leistung“ aus einer gesetzlichen Rentenversicherung zu besteuern, als die Kapitalleistungen aus dem Obligatorium erfolgen. Die darüber hinausgehenden Kapitalleistungen aus dem Überobligatorium der Pensionskasse sind aufgrund des privatrechtlichen Vorsorgeverhältnisses für die inländische Besteuerung eigenständig zu beurteilen. Sie sind als Kapitalleistung aus einer Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht bei einer mehr als zwölfjährigen Zugehörigkeit und Beitragsleistung an die Pensionskasse steuerfrei. In den nun veröffentlichten Entscheidungen befasst sich der Bundesfinanzhof auch mit dem so genannten Vorbezug aus der Pensionskasse eines privatrechtlichen Arbeitgebers.

Die CDU-Bundestagsabgeordneten aus der Grenzregion zur Schweiz, Armin Schuster, Thomas Dörflinger, Gabriele Schmidt, Thorsten Frei und Andreas Jung haben sich direkt nach Veröffentlichung der Urteile an das Bundesfinanzministerium gewandt, damit dieses zeitnah eine entsprechende Anpassung des BMF-Schreibens zur Aufteilung der an ausländische Sozialversicherungsträger geleisteten Globalbeiträge prüfe. „In diesem Vorgehen sehen wir mit Blick auf die rund 40 000 Grenzgänger in den südbadischen Landkreisen Lörrach, Waldshut, Schwarzwald-Baar und Konstanz einen praktikablen Lösungsweg“, sagte Schuster.

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