Basel (sda). Die Besteuerung von Motorfahrzeugen soll sich im Kanton Basel-Stadt künftig in erster Linie auf den Kohlendioxid-Ausstoß CO2 stützen und erst danach auf das Leergewicht. Die vorberatende Kommission des Großen Rates will damit Elektrofahrzeuge noch stärker fördern. Im Gegensatz zur Regierung, die zur Steuerberechnung eine Gewichtung von 50 zu 50 vorgeschlagen hatte, stellte sich eine Mehrheit der Wirtschafts- und Abgabekommission (WAK) hinter ein Verhältnis von 60 zu 40 zugunsten des CO2-Ausstoßes. Weitere Vorschläge für eine stärkere Förderung von Elektrofahrzeugen wurden indes abgelehnt, wie dem gestern veröffentlichten Kommissionsbericht zu entnehmen ist. Durch eine Stichentscheidung des Kommissionspräsidenten scheiterte ein Antrag, einen Steuerrabatt von 50 Prozent zu gewähren, solange es im Stadtkanton weniger als fünf Prozent Elektroautos gibt. Diskutiert wurde auch, bei Elektrofahrzeugen einen Abzug beim Leergewicht zu gewähren, weil die Batterien relativ schwer sind. Dies wäre indes mit administrativem Aufwand verbunden. Bisher wurden Personenwagen im Kanton Basel-Stadt nach ihrem Hubraum und ihrer Abgasnachbehandlungstechnologie besteuert. Gelten soll die Neuregelung vorerst für Personenwagen.