Basel (sda). Rund um das Millionenversprechen der Basler Verkehrs-Betriebe (BVB) an die französischen Partnergemeinden bei der Verlängerung der Tramlinie 3 nach Saint-Louis (F) ist es nicht zu strafrechtlich relevanten Handlungen gekommen. Die Basler Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren ein.