Basel Kein Straftatbestand

Die Oberbadische
Stand in der Kritik: Hans-Peter Wessels Foto: Archiv Foto: Die Oberbadische

Tram 3: Verfahren wird eingestellt

Basel (sda). Rund um das Millionenversprechen der Basler Verkehrs-Betriebe (BVB) an die französischen Partnergemeinden bei der Verlängerung der Tramlinie 3 nach Saint-Louis (F) ist es nicht zu strafrechtlich relevanten Handlungen gekommen. Die Basler Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren ein.

Die umfangreiche Abklärung der Abteilung Wirtschaftsdelikte habe eindeutig keine Anhaltspunkte für strafrechtlich relevante Handlungen ergeben, teilte die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt gestern mit.

Mehrere verantwortliche Personen seien vernommen und Dokumente geprüft worden. Dabei haben die Ermittler laut Mitteilung kein strafrechtlich relevantes Verhalten feststellen können. Zudem sei kein Vermögensschaden verursacht worden.

Eröffnet hatte die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren im Dezember 2016 nach Medienberichten zu einem Bericht der Finanzkontrolle des Kantons Basel-Stadt. Darin hatte diese das Millionenversprechen kritisiert, weil diesem keine schriftliche Vereinbarung zugrunde liege. Das Versprechen über eine Million Euro an einen Elsässer Gemeindeverbund im Zusammenhang mit der Verlängerung der Tramlinie 3 war 2012 mündlich vom damaligen BVB-Verwaltungsratspräsidenten Martin Gudenrath und dem Basler Regierungsrat Hans-Peter Wessels gegeben worden. Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des baselstädtischen Großen Rates hatte dies Ende Juni sehr harsch kritisiert. Noch am selben Tag traten BVB-Verwaltungsratspräsident Paul Blumenthal und sein Vize Paul Rüst zurück.

Umfrage

Heizung

Der Ausbau des Fernwärmenetzes im Landkreis Lörrach nimmt Fahrt auf. Würden Sie, falls möglich, Ihr Haus an das Netz anschließen lassen?

Ergebnis anzeigen
loading