Basel Unmut wegen der Museen

Die Oberbadische
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Kulturpolitik: Geschäftsprüfungskommission sieht Parlament in der Pflicht

Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des baselstädtischen Großen Rates verschärft zu der seit 2009 geforderten Museumsstrategie den Ton: Bis die Strategie vorliege, soll das Parlament keine Beschlüsse mehr zu Museen fassen, fordert sie im Jahresbericht.

Basel (sda). Es sei „unerklärlich“, warum die Regierung die seit sieben Jahren vom Parlament geforderte Museumsstrategie bisher nicht erarbeiten konnte, steht im jüngst veröffentlichten GPK-Jahresbericht 2016. Sie frage sich, warum „die Verantwortlichen nicht willens oder nicht fähig sind“, diese immer wieder angemahnte Forderung zu erfüllen.

Jetzt setzt die GPK daher dem zuständigen Präsidialdepartement eine Frist bis Ende des Jahres. Dem Großen Rat empfiehlt die GPK zudem, „bis zur Veröffentlichung der Museumsstrategie keine weiteren Beschlüsse zu den staatlichen Museen mehr zu fassen“.

Treffen könnte dies allenfalls das Naturhistorische Museum, wie GPK-Präsident Tobit Schäfer vor den Medien sagte: Über dessen Neubauprojekt beim Bahnhof St. Johann hat der Große Rat demnächst zu befinden.

Fehlende Ausschreibung sorgt für Befremden

Die neue Departementsvorsteherin Elisabeth Ackermann, die seit Februar im Amt ist, hatte Anfang Mai selber die kantonale Museumsstrategie bis Ende des Jahres in Aussicht gestellt. Der seit 2011 amtierende Basler Kulturverantwortliche Philipp Bischof wird ab November Direktor der Kulturstiftung Pro Helvetia.

Unkorrekt findet die GPK ferner, dass drei vom Kanton in ihr Amt eingesetzte Verwaltungsratsmitglieder von selbstständigen öffentlich-rechtlichen Anstalten sich ihre Honorare nicht als Personen auszahlen lassen, sondern an eine Firma. Dafür lägen keine Dienstleistungsverträge vor. Weder die Personen noch die Anstalten werden genannt.

Deswegen müssten die Anstalten als Zusatzkosten die Mehrwertsteuer berappen. Dafür seien die Sozialversicherungsbeiträge voll über die Firmen abgerechnet worden. Diese Auszahlungspraxis über eigene Firmen sei „juristisch umstritten“, mahnt die GPK.

Ein Compliance-Problem, also eine Schwierigkeit in Bezug auf die Regeltreue, sieht die Oberaufsichtskommission bei der Neubesetzung der Stelle des Stadtreinigungsleiters: Das Bau- und Verkehrsdepartement hatte die Stelle nicht ausgeschrieben, weil eine eindeutig geeignete Nachfolge bereit gestanden habe. Trotz gesetzlicher Ausnahmeklausel sei die GPK davon „befremdet“. Der Verzicht auf eine Ausschreibung lasse insbesondere bei Kaderstellen an der Unabhängigkeit des Entscheidprozesses zweifeln.

Störfallvorsorge wird ebenfalls angemahnt

Die seit 2013 laufende Überprüfung sämtlicher Funktionen der kantonalen Verwaltung, respektive die neue Lohnsystematik, hat die GPK ebenfalls beschäftigt. Mehr als 80 Prozent der Stellenbeschreibungen mussten überarbeitet werden. 825 Betroffene oder 66 Prozent haben laut GPK-Bericht Einsprache erhoben. Bis zum kommenden Jahr solle alles geklärt sein.

Laut einer Schätzung des Finanzdepartementes summieren sich die potenziellen jährlichen Mehrkosten dieser Einsprachen beim Kanton auf rund 4,8 Millionen Franken, bei den Basler Verkehrs-Betrieben auf 270 000 Franken. Rückstellungen für die Lohnklagen beliefen sich bis 2016 auf 3,28 Millionen.

Druck macht die GPK zur Störfallvorsorge, konkret den gefährlichen Chlor-Transporten auf der Schiene, etwa beim Badischen Bahnhof. Die verlangte Temporeduktion auf 40 Kilometer pro Stunde solle wegen des „Schadenpotenzials“ nicht erst nach langwierigen Abklärungen kommen; die Regierung müsse sie einfordern.

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