Basel Ohne Auto zur Bundesfeier fahren

Die Oberbadische
Während den Darbietungen ist die Durchfahrt zwischen Wettstein- und Johanniterbrücke mit einer Sperrung belegt. Foto: Juri Weiss Foto: Die Oberbadische

Verkehrsregelungen beachten / Warnung vor Taschendieben / Böller verboten

Basel. Die Kantonspolizei Basel-Stadt bittet Besucher von auswärts dringend, mit dem öffentlichen Verkehr zur Bundesfeier am Rhein anzureisen. Am heutigen Donnerstag wird ab 16 Uhr die Mittlere Brücke für den privaten Verkehr und Radler sowie ab 17 Uhr für die öffentlichen Verkehrsmittel gesperrt sein. Um 16 Uhr erfolgt laut Mitteilung der Polizei die Sperrung ebenso für den Blumenrain, die Spiegelgasse, die Marktgasse und die Eisengasse sowie auf Kleinbasler Seite für die Zufahrt zur Mittleren Brücke ab Klybeckstraße/  Untere Rebgasse. Ab 21 Uhr werden auch die Wettstein- und Johanniterbrücke für jeglichen Verkehr gesperrt, heißt es weiter.

Wegen der Bundesfeier kommt es aber auch zu zeitweiligen Sperrungen des Rheins oder Einschränkungen für die Groß- und Kleinschifffahrt. So gilt für die Kleinschifffahrt auf der Rheinstrecke zwischen der Wettstein- und der Johanniterbrücke zwischen 17 Uhr und 21.45 Uhr eine Höchstgeschwindigkeit von fünf Kilometern pro Stunde.

Während den Darbietungen ist die Durchfahrt zwischen Wettstein- und Johanniterbrücke mit einer Sperrung belegt. Dies gilt wegen des Feuerwerks und den Vorbereitungsarbeiten ab 21.45 Uhr. Erst eine halbe Stunde nach Beendigung des Feuerwerkes beziehungsweise nach Freigabe durch die Polizei ist die Berg- und Talfahrt für die Kleinschiffahrt wieder möglich.

Aufgrund des aktuellen und den angekündigten Entwicklungen des Rheinpegels muss mit weiteren Einschränkungen gerechnet werden, so die Polizei weiter. „Auf das Schwimmen soll aus Sicherheitsgründen zur obengenannten Zeit ganz verzichtet werden“, betonten die Ordnungshüter.

Die Kantonspolizei sensibilisiert die Bevölkerung außerdem zu einem zurückhaltenden Umgang mit Feuerwerk. Gerade das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in Menschenansammlungen könne sehr gefährlich sein und zu schweren Verletzungen oder großen Sachbeschädigungen führen. Kracher (bodenknallende Feuerwerkskörper) sind zudem verboten. Ausgenommen sind die „Lady Crackers“, welche nicht länger als 22 Millimeter sind oder deren Durchmesser nicht mehr als drei Millimeter beträgt, und „Knallteufel“. Nicht unter die Freigrenze fallen zudem pyrotechnische Gegenstände.

Und schließlich: Feierlichkeiten mit vielen Besuchern und großem Gedränge locken erfahrungsgemäß auch geschickte Taschendiebe an, warnt die Polizei. „Um sich zu schützen, sollten Portemonnaies und Wertgegenstände direkt am Körper getragen werden und Frauen verzichten am besten auf das Mitführen einer Handtasche.“

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