Regio (mcf). Schon bevor das Übereinkommen im Jahr 1996 beschlossen wurde, gab es am Hochrhein eine lange Tradition der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, erinnert der Präsident der Hochrheinkommission (HRK), Waldshuts Landrat Martin Kistler. „Diese aufnehmend konnten bereits Anfang der 1990er-Jahre erfolgreich Interreg-Projekte realisiert werden.“ Die vor Ort gewachsene, direkte Zusammenarbeit der Nachbarn am Hochrhein habe 1996 im Karlsruher Übereinkommen eine neue rechtliche Grundlage erhalten.
Die aktuellen Diskussionen über die bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der EU zeigen laut dem HRK-Präsidenten, dass um Einigkeit und Kooperation stets neu gerungen werden muss. „Zusammenarbeit ist keine Selbstverständlichkeit und verlangt nach dauerhafter politischer Gestaltung, die auf guten Beziehungen zueinander beruht.“ In diesem Geiste sei vor 20 Jahren das Karlsruher Übereinkommen geschlossen worden. „Und in diesem Geiste möchten wir auch künftig die Zusammenarbeit in der Hochrheinregion in Kantonen, Landkreisen und Gemeinden gemeinsam gestalten.“