Basel Rechtliche Basis genutzt

Die Oberbadische

Hochrheinkommission: Grenzüberschreitende Zusammenarbeit vor Übereinkommen

Mit dem Beschluss des Karlsruher Übereinkommens vor 20 Jahren konnten Kantone, Länder, Gemeinden und Regionen rechtsverbindliche und grenzüberschreitende Kooperationsvereinbarungen schließen. Die Hochrheinkommission setzt für die Zukunft auf eine dauerhafte politische Gestaltung über die Grenzen hinweg.

Regio (mcf). Schon bevor das Übereinkommen im Jahr 1996 beschlossen wurde, gab es am Hochrhein eine lange Tradition der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, erinnert der Präsident der Hochrheinkommission (HRK), Waldshuts Landrat Martin Kistler. „Diese aufnehmend konnten bereits Anfang der 1990er-Jahre erfolgreich Interreg-Projekte realisiert werden.“ Die vor Ort gewachsene, direkte Zusammenarbeit der Nachbarn am Hochrhein habe 1996 im Karlsruher Übereinkommen eine neue rechtliche Grundlage erhalten.

Die aktuellen Diskussionen über die bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der EU zeigen laut dem HRK-Präsidenten, dass um Einigkeit und Kooperation stets neu gerungen werden muss. „Zusammenarbeit ist keine Selbstverständlichkeit und verlangt nach dauerhafter politischer Gestaltung, die auf guten Beziehungen zueinander beruht.“ In diesem Geiste sei vor 20 Jahren das Karlsruher Übereinkommen geschlossen worden. „Und in diesem Geiste möchten wir auch künftig die Zusammenarbeit in der Hochrheinregion in Kantonen, Landkreisen und Gemeinden gemeinsam gestalten.“

Bei dem Karlsruher Übereinkommen handelt es sich um einen Staatsvertrag zwischen den Regierungen Deutschlands, der Schweiz, Frankreichs und Luxemburgs über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften und örtlichen öffentlichen Stellen. Es bot Kantonen, Ländern, Gemeinden und Regionen die Möglichkeit, rechtsverbindliche und grenzüberschreitende Kooperationsvereinbarungen zu schließen. Neben der HRK nutzen etwa der Eurodistrict Pamina oder auch das Euro-Institut in Kehl das Übereinkommen als rechtliche Basis.

Auf dieser Grundlage sei es gelungen, die kommunal-kantonale Zusammenarbeit weiterzuentwickeln, blickt Kistler anlässlich des 20-jährigen Bestehens zurück. „Infolge konnte dann 1997 die Kooperationsvereinbarung für die Hochrheinkommission abgeschlossen werden.“ Zur Zusammenarbeit des Kantons Aargau, des Landkreises Waldshut und des Regionalverbandes Hochrhein-Bodensee stießen der Kanton Schaffhausen und der Landkreis Lörrach dazu. Für das Land Baden-Württemberg unterstützt das Regierungspräsidium Freiburg die HRK, der Kanton Zürich ist als Beobachter beteiligt.

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