Basel Schlangenfraß im Koffer

Die Oberbadische
Zweifelhafte Delikatesse: Schlangen-, Gürteltier- und Krokodilfleisch. Foto: Grenzwacht Basel Foto: Die Oberbadische

Grenzwacht stellt in Basel „Bushmeat“ sicher

Basel. Den ersten Fall von „Bushmeat“ an einem Grenzübergang in der Nordwestschweiz haben Schweizer Grenzwächter vor wenigen Tagenaufgedeckt – ein Vorfall, wie er bis jetzt nur an den internationalen Flughäfen von Zürich und Genf festgestellt hat, wie das Grenzwachtkommando Basel gestern berichtete.

Am Nachmittag des 16. April war ein Autofahrer in einem in der Schweiz zugelassenen Fahrzeug von Frankreich beim Grenzübergang Basel-St. Louis/Autobahn eingereist. Die Frage nach mitgeführten Waren verneinte er.

Bei der Kontrolle stießen die Grenzwächter im Kofferraum auf einen Reisekoffer. Darin lagen verschiedene Plastiksäcke, in denen sich Tierkadaver befanden, so etwa ein Schlangenkopf, Teile eines Nilkrokodils und zwei Gürteltiere. Die festgestellten Exemplare sind alle durch das CITES-Übereinkommen geschützt.

Der 45-jährige Fahrer, ein Franzose, sagte gegenüber den Grenzwächtern aus, er habe nicht gewusst, was sich im Koffer befinde. Er habe den Auftrag erhalten, den Koffer zu Verwandten nach Zürich zu bringen. Abklärungen ergaben, dass die Tierkadaver aus Kamerun stammen und rund 50 Euro gekostet hatten.

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen in Bern ordnete an, die Tierkadaver – es handelte sich um insgesamt 16 Kilogramm Fleisch – zu beschlagnahmen und anschließend aus seuchenpolizeilichen Gründen zu vernichten.

Bushmeat ist Wildfleisch von Tieren, die im Urwald oder in der Savanne gejagt werden. Dies, obwohl viele davon geschützt sind. In gewissen Kreisen gilt dieses Fleisch offenbar als Delikatesse. Der Schweizer Zoll stellt an den Flughäfen Genf und Zürich immer wieder Sendungen mit „Bushmeat“ sicher. Führt jemand „Bushmeat“ in die Schweiz ein, so verstößt er nicht nur gegen seuchenpolizeiliche Vorschriften, sondern auch gegen das Artenschutzabkommen. Wer in einer Zollkontrolle hängen bleibt, wird vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen mit einem Bußgeld belegt.

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