Basel Straffreiheit für Härtefälle

Die Oberbadische
Einwanderer ohne geregelten Aufenthaltsstatus können von einer Gesetzesänderung profitieren. Foto: zVg Foto: Die Oberbadische

Einwanderung: Änderung des Ausländergesetzes wird geprüft

Basel (sda). Der Kanton Basel-Stadt will den Bund prüfen lassen, ob als Härtefälle eingestufte Sans-Papiers, also Einwanderer ohne geregelten Aufenthaltsstatus, künftig von einer Strafverfolgung wegen illegaler Einreise und Aufenthalts sowie Erwerbstätigkeit ausgenommen werden sollen. Damit könnte ein „sachlogischer Widerspruch“ aufgehoben werden, wie es in einer Antwort auf eine Petition heißt.

Die im Juni eingereichte Petition hatte kritisiert, dass Informationen aus erfolgreichen Härtefallverfahren für Strafverfahren gegen die betreffenden Personen verwendet werden. Dabei seien für ein Härtefallgesuch Nachweise einer längeren ununterbrochenen Anwesenheit und einer existenzsichernden Erwerbstätigkeit nötig.

Es sei für ihn nachvollziehbar, dass es auf den ersten Blick wenig ersichtlich sei, warum die staatlichen Behörden diejenigen Personen, die sie als Härtefälle beurteilen, gleichzeitig bestrafen, schreibt der Basler Justiz- und Sicherheitsdirektor Baschi Dürr in der gestern veröffentlichten Antwort auf die Petition. Diese Praxis erfolge jedoch mangels gesetzlichem Handelsspielraum.

Mit der Härtefallregelung würden Personen privilegiert, die in der Regel über Jahre wissentlich und willentlich gegen das Ausländergesetz verstoßen haben. Da es sich dabei um Delikte handelt, die zu verfolgen sind, müssen die zuständigen Behörden ein Verfahren einleiten. Eine Ausnahme sieht das Gesetz nur bei sofortiger Ausschaffung vor.

Der Kanton Basel-Stadt will eine Änderung des Ausländergesetzes durch das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) prüfen lassen. Dadurch sollen Sans-Papiers nicht mehr wegen rechtswidriger Ein- oder Ausreise, illegalen Aufenthaltes oder Erwerbstätigkeit strafrechtlich verfolgt werden, wenn sie als Härtefälle anerkannt werden.

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