Basel Theater Basel im Rechtsstreit

Die Oberbadische

Oper: Stiftung untersagt Live-Streaming „Donnerstag aus ‚Licht‘“

Basel. Wie gemeldet, möchte das Theater Basel, die Inszenierung von Karlheinz Stockhausens „Donnerstag aus ‚Licht‘“ am Samstag 1. Oktober, 16 bis 21.30 Uhr, live im Internet übertragen. Für dieses Live-Streaming hatte das Theater laut Kommunikationsdirektorin Ingrid Trobitz mündlich in Vertragsverhandlungsgesprächen sowie per E-Mail die Erlaubnis der Stockhausen-Stiftung erhalten. Nun hat das Theater von ihr eine Unterlassungsaufforderung erhalten

„Seit einiger Zeit versuchen einige Mitglieder der Stockhausen-Stiftung, die ästhetische wie inhaltliche Einwände gegen die Aufführung haben, das verabredete Live-Streaming zu verhindern. Die Vorstellungen dürfen stattfinden, eine Internetübertragung soll aber untersagt werden, um die Vorstellungen in Basel als lokale Verfehlung zu brandmarken“, sagt Trobitz.

Inzwischen sei daraus ein Rechtsstreit geworden, in dem geklärt werden soll, ob die Stiftung angesichts der erteilten Zusage überhaupt das Streaming untersagen dürfe. Die für die Umsetzung vom Theater Basel beauftragte Firma wie auch das Theater erhielten die Aufforderung, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben sowie die Androhung einer einstweiligen Verfügung, gegen die beide wiederum Einspruch erhoben haben, schreibt das Theater Basel.

An allen Vorbereitungen, Proben, der Premiere und der zweiten Vorstellung sei mit Kathinka Pasveer ein Mitglied der Stiftung vertreten wie beteiligt gewesen. Die Soloflötistin hatte zu dessen Lebzeiten eng mit Karlheinz Stockhausen zusammengearbeitet. Der Komponist verstarb 2007. Sie und alle anderen an der Produktion beteiligten Künstler wünschten, dass das Streaming stattfindet, schreibt das Theater.

Die Stockhausen-Stiftung habe weder nach der Generalprobe, noch nach der Premiere oder der zweiten Vorstellung gegenüber dem Theater Einwände erhoben oder eine Werksdiskussion gefordert. Daher habe die Unterlassungsaufforderung alle Beteiligten mitten in der fortgeschrittenen Planungsphase des Live-Streamings überraschend getroffen.

An der Inszenierung beteiligte Musiker und Sänger hätten außerdem einschüchternde E-Mails erhalten, in denen ihnen die Bedenken seitens der Stiftung erläutert wurden: „Ihr habt alle auf musikalisch höchstem Niveau Hervorragendes geleistet. Unsere Entscheidung hat vielmehr mit der Inszenierung zu tun. Denn auch wenn Lydia Steier vielleicht nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt hat, ändert das doch nichts daran, dass sie zahlreiche Partiturvorgaben Stockhausens missachtet und die Handlung in wesentlichen Aspekten so verändert hat, dass Stockhausens Kernaussage nicht mehr nachvollziehbar ist. Dennoch hat die Stockhausen-Stiftung die Inszenierung – mit Bauchschmerzen – toleriert und die Aufführungen stattfinden lassen.“

Sollte das Streaming verhindert werden, sei dies wegweisend für weitere Umsetzungen der Werke Stockhausens, erklärt Andreas Beck, Intendant Theater Basel,: „Dann wird es wohl erst in 61 Jahren möglich sein, sich dem Werk Stockhausens künstlerisch und frei zu nähern, ohne Beleidigungen oder subjektiv motivierten Einschränkungen seitens der Stiftung ausgesetzt zu sein.“

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