Basel Verschärfte Regeln

Die Oberbadische

Bundesrecht: Basel passt Gesetz an

Basel (sda). Die Basler Regierung hat das kantonale Bürgerrechtsgesetz dem revidierten Bundesgesetz angepasst. Das verschärft viele heute für die Einbürgerung von Ausländern geltenden Vorschriften. Das neue kantonale Gesetz geht nun an den Großen Rat. Die Regierung reagiert damit auf das revidierte Bundesrecht, das Anfang 2018 in Kraft tritt. Gleichzeitig ist ihr Entwurf ein Gegenvorschlag zur Einbürgerungsinitiative der Basler SVP, welche das Parlament im März zur Berichterstattung an die Regierung überwiesen hatte. Zu den vom Bund vorgegebenen Neuerungen zählt namentlich die Niederlassungsbewilligung als Voraussetzung für eine Einbürgerung. Gewisse Erleichterungen gibt es dagegen bei den Wohnsitzfristen.

Zu Verschärfung führt das neue Bundesrecht im Kanton Basel-Stadt auch bei den Integrationskriterien. Neu stellt der Sozialhilfebezug ein Hindernis für die Aufnahme ins Bürgerrecht dar. Überwunden werden kann dieses nur, wenn bis zu drei Jahre vor Einreichung des Einbürgerungsgesuchs bezogene Sozialhilfe zurückbezahlt wird.

Auch beim strafrechtlichen Leumund sieht das Bundesrecht eine Verschärfung vor, die nun ins neue Basler Gesetz aufgenommen wird. So sollen straffällige Ausländer künftig länger auf die Einbürgerung warten müssen.

Das Gesuch dafür kann erst eingereicht werden, wenn ein Eintrag ins Strafgericht gelöscht ist. Die Regierung will nun sowohl den Gesetzesentwurf wie auch die Initiative mit dem Titel „Keine Einbürgerung von Kriminellen und Sozialhilfeempfängern“ dem Souverän unterbreiten.

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