Basel (sda). Die Basler Regierung hat das kantonale Bürgerrechtsgesetz dem revidierten Bundesgesetz angepasst. Das verschärft viele heute für die Einbürgerung von Ausländern geltenden Vorschriften. Das neue kantonale Gesetz geht nun an den Großen Rat. Die Regierung reagiert damit auf das revidierte Bundesrecht, das Anfang 2018 in Kraft tritt. Gleichzeitig ist ihr Entwurf ein Gegenvorschlag zur Einbürgerungsinitiative der Basler SVP, welche das Parlament im März zur Berichterstattung an die Regierung überwiesen hatte. Zu den vom Bund vorgegebenen Neuerungen zählt namentlich die Niederlassungsbewilligung als Voraussetzung für eine Einbürgerung. Gewisse Erleichterungen gibt es dagegen bei den Wohnsitzfristen.