Basel Weiter „richtiges“ Bier für die Fans

Die Oberbadische
Im Stadion St. Jakob-Park gibt es weiterhin „richtiges“ Bier. Nur Hochrisiko-Spiele sind davon ausgenommen. Foto: Kristoff Meller Foto: Die Oberbadische

Versuch mit gelockerten Alkoholregeln im Stadion erfolgreich / Keine negative Auswirkung auf Sicherheit

Basel (sda). Basel-Stadt behält die gelockerte Alkoholregelung im Stadion St. Jakob-Park bei: Die im Januar eingeleitete, wissenschaftlich begleitete Versuchsphase sei erfolgreich verlaufen und habe die Sicherheit nicht negativ beeinflusst, teilte das Justiz- und Sicherheitsdepartement gestern mit.

Das Departement und der FC Basel wollten mit der versuchsweisen Lockerung der Alkoholregeln vor knapp einem Jahr die Situation rund ums Stadion entspannen. Bei fast allen nationalen Fußballspielen durften seither alkoholische Getränke ohne Beschränkung der Volumenprozente verkauft werden.

Mit einer von Kanton und FCB finanzierten wissenschaftlichen Begleitung wurde das Institut für Soziale Arbeit und Gesundheit der Hochschule für Soziale Arbeit der Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) beauftragt. Dieses beobachtete das Publikumsverhalten und die Entwicklung von Gewalt- und anderen Ereignissen rund ums Stadion.

Die Experten seien nun zum Schluss gekommen, dass sich die gelockerte Alkoholregelung nicht negativ auf die Sicherheitslage rund um die Fußballspiele ausgewirkt habe, heißt es in der Mitteilung. Befragt wurden unter anderem Besucher, Polizei, Rettungskräfte oder Mitarbeiter bei Tram und Bus.Auch die Kantonspolizei selbst habe zudem während der Versuchsphase keine Zunahme alkoholbedingter Zwischenfälle festgestellt, heißt es weiter.

Aufgrund dieser Erkenntnisse soll die Regelung nun auf Anfang 2015 definitiv werden und in die geltende Sicherheitsvereinbarung mit dem FCB von 2010 aufgenommen werden. Damit bleibt für alle Fußballspiele mit Ausnahme der Hochrisiko-Spiele die frühere Beschränkung des Alkoholgehalts von Getränken aufgehoben. Bei Hochrisiko-Spielen gilt dagegen ein absolutes Alkoholverkaufsverbot, und zwar auch im Umfeld des Stadions; ausgenommen ist der VIP-Bereich.

Bis zur versuchsweisen Lockerung waren bei nationalen Fußballspielen lediglich Getränke mit weniger als drei Prozent Alkohol – sogenanntes Leichtbier – erlaubt gewesen. Tausende von Besuchern tranken daher bis kurz vor Spielbeginn „normales“ Bier vor dem Stadion. Das erschwerte indes die Eingangskontrollen. Die Lockerung der Regeln war deshalb als „weiterer Schritt zur generellen Normalisierung“ gedacht, wie es damals hieß, zumal die Gewalt bei Fußballanlässen in den vier Jahren zuvor insgesamt gesunken war. Schon damals verschärft wurde aber die Regelung bei Hochrisikospielen, indem das Alkoholverbot aufs Stadionumfeld ausgeweitet wurde.

Als Hochrisiko-Spiel stuft die Polizei indes nur ganz wenige Spiele ein; 2014 war dies einzig das Länderspiel Schweiz gegen England. Alle Verkaufsstellen rund ums Stadion hatten sich gegenüber der Polizei bereit erklärt, das Alkoholverkaufsverbot umzusetzen. Am Länderspiel vom 8. September sei denn auch dieser Teil des Versuchs problemlos verlaufen, heißt es in der Mitteilung.

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