Basel Weniger Hürden

Die Oberbadische
Taxifahrer sollen bald einen guten Leumund vorweisen. Foto: Archiv Foto: Die Oberbadische

Qualität im Taxigewerbe auf Prüfstand

Basel. Der Große Rat soll in der ersten Juni-Sitzung das revidierte Taxigesetz beschließen. In der Vorberatung war die Frage, wie die Qualität im Basler Taxigewerbe verbessert werden kann, umstritten; eine Minderheit forderte eine Begrenzung der Anzahl von Taxis, heißt es in einer Medienmitteilung.

Dem Parlament liege außerdem die Totalrevision des Gerichtsorganisationsgesetzes vor. Die vorberatende Kommission stimmte den wichtigsten Eckpunkten der Regierungsvorlage zu, darunter die selbständige Justizverwaltung und Richterwahlen durch den Großen Rat statt des Volks. In anderen Bereichen beantragt die Kommission verschiedene Änderungen.

Das Taxigesetz von 1996 muss an das Binnenmarktgesetz und das Freizügigkeitsabkommen mit der EU angepasst werden, heißt es. Das bedinge einen gewissen Abbau von Markteintrittshürden; so dürfe der Marktzugang nicht mehr vom Wohnsitz oder Sitz in Basel-Stadt abhängig gemacht werden. Gleichzeitig will der Regierungsrat mit der vorliegenden Gesetzesrevision die Qualität der Basler Taxis verbessern. Der Rat beantragt griffigere Bestimmungen zu Bewilligungserteilung und -entzug. So sollen Betriebsbewilligungen zeitlich begrenzt werden und Taxifahrer müssen neu einen guten Leumund vorweisen, heißt es weiter.

Die Wirtschafts- und Abgabekommission (WAK) beantragt mehrere Änderungen. So soll in Taxis ein Rauchverbot gelten, eine WAK-Mehrheit fordert zudem strengere Umweltvorschriften für die Fahrzeuge.

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