Die täglichen spektakulären langsam-tiefen Überflüge am frühen Abend erfreuen wohl das Militärmusikfestival-Publikum mehr als die fluglärmsensible Stadtbevölkerung. Reklamationen wegen der Ju 52 hätten sich aber in Grenzen gehalten, heißt es bei der Polizei; für die Einhaltung der Flugvorschriften sei das BAZL verantwortlich.
Das BAZL betrachtet die Anfrage der Polizei formell als Anzeige und will sich nun alle greifbaren Daten besorgen. Unter anderem wird laut dem BAZL-Sprecher von Skyguide der „Flight Track“ (Radar-Daten) der JU 52 eingefordert. Aufgezeichnet werden ferner auch die Dialoge zwischen Pilot und Tower – hier des Flughafens Basel-Mülhausen.
Wann die relevanten Daten vorliegen und das BAZL entscheidet, konnte der Sprecher nicht sagen. Falls der Pilot tatsächlich die 300-Meter-Grenze unterschritten hat, kann er bestraft werden. Der mögliche Strafrahmen des Amtes reicht von Verweisen über Bußen bis zum Entzug der Pilotenlizenz in sehr schweren Fällen.