Basel Wohnraum für alle schaffen

Die Oberbadische
Wohnraum in Basel ist knapp. Jetzt soll ein neues Mietzinsmodell Bewegung in den Wohungsmarkt bringen. Foto: Archiv Foto: Die Oberbadische

Mietzinspolitik: Senioren sollen angeregt werden, in eine kleinere Wohnung umzuziehen

Mit einem neuen Modell wollen das Basler Finanzdepartement und die Pensionskasse Basel (PKBS) Senioren ermuntern, in eine kleinere Wohnung umzuziehen. Verbesserungen gibt es auch für Mieter, deren Wohnung unbewohnt saniert werden muss.

Basel (sda). Das jetzt präsentierte Modell „Sicheres Wohnen im Alter“ ist auf drei Jahre ausgerichtet. Es gilt ab 1. Juli für Mieter in Wohnungen von Immobilien Basel-Stadt und der PKBS.

Finanzdirektorin Eva Herzog sagte vor den Medien, die Neuerungen seien Teil des Engagements der Regierung, Wohnraum für die gesamte Bevölkerung zu schaffen und zu erhalten. Das Projekt geht davon aus, dass viele Menschen, die über 65 Jahre alt sind, in ihren zu großen Wohnungen bleiben, weil sie von einem niedrigen Mietzins profitieren. Nun können sie – wenn sie einige Bedingungen erfüllen – in eine kleinere Wohnung zu einem niedrigeren Mietzins umziehen.

Das Projekt sieht vor, dass der Nettomietzins der alten Wohnung als Grundlage für die Berechnung des neuen Mietzinses dient. Weil die Mietfläche kleiner ist, reduziert sich auch der Zins.

Die neue Wohnung muss mindestens zehn Prozent kleiner sein als das bisherige Wohnobjekt. Für jene Personen, die während der Projektphase in eine kleinere Wohnung umziehen, gilt das neue Mietverhältnis unbefristet.

Vom Modell profitierten auch Familien, weil sie in die größeren Wohnungen einziehen könnten, sagte Rolf Borner, Geschäftsleiter von Immobilien Basel-Stadt.

Im Finanzvermögen des Kantons sind 2000 Wohnungen; sie werden von Immobilien Basel bewirtschaftet. Die PKBS verfügt über 3900 Wohnungen. 15 bis 20 Prozent der dort lebenden Mieter sind laut Borner über 65 Jahre alt.

Wie viele der über 65-Jährigen von diesem Angebot Gebrauch machen wollen, ist unbekannt. Eine weitere Neuerung betrifft Mieter, die in Wohnungen leben, welche in unbewohntem Zustand saniert werden müssen. Deren Kündigungsfrist wird von drei auf 18 Monate verlängert. Jene Personen, die nach der Sanierung in die frühere Wohnung zurückkehren wollen, erhalten die gleichen Konditionen wie wenn die Sanierung bewohnt durchgeführt worden wäre.

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