Von Michael Werndorff Basel/Grenzach-Wyhlen. Frisch vom Feld auf den Tisch: Das schätzen die Verbraucher. Viele wollen auch sicher sein, dass es ein Produkt aus heimischem Anbau ist. Ein Gütesiegel verspricht den Konsumenten Sicherheit, doch unter den Schweizer Gemüseproduzenten hat sich ein heftiger Streit entwickelt, ob in Deutschland angebautes Gemüse noch unter dem „Suisse Garantie“-Label vermarktet werden darf. Grund zum Klagen dürfte der Schweizer Gemüsebauer Hans Bürki eigentlich nicht haben. Auf seinen 40 Hektar Anbaufläche in Grenzach-Wyhlen produziert er mit 30 Mitarbeitern Obst und Gemüse, das er zollfrei in die Schweiz importieren darf – einem mehr als 70 Jahre alten Staatsvertrag sei dank. Etwa drei Viertel nimmt die Migros ab, den Rest vermarktet er in die Innerschweiz. „Wir produzieren zwar in Deutschland, aber nach Schweizer Richtlinien“, erklärt Bürki, der über die Forderungen der Zürcher Gemüseproduzenten-Vereinigung (GVZ) nur den Kopf schütteln kann. Diese fordert jetzt im Rahmen eines Antrags, dass nur in der Schweiz angebautes Gemüse und dort aus dem Boden geholte Kartoffeln unter das Label fallen dürfen, welches vom Agromarketing Suisse (AMS) verwaltet wird. Als Begründung führen die Zürcher Produzenten bewusste Falschinformation von Konsumenten an, denn: „Wo Suisse-Garantie draufsteht, müssen auch Schweizer Produkte drin sein“, zitiert die Bauernzeitung den GVZ-Präsidenten Walter Leuzinger. Zudem kritisieren die Landwirte der Innerschweiz mögliche Standortvorteile der zonenbewirtschafteten Betriebe. „Unsere Produkte würden dann außen vor bleiben“, sagt der Zonen-Landwirt, denn in der Innerschweiz legen die Händler Wert auf das Gütesiegel. Laut Bürki gehe es der GVZ in erster Linie aber um wirtschaftliche Interessen, weniger um den Vorwurf der Falschinformation. „Der Antrag zielt auf die Gewinnung neuer Marktanteile, insbesondere zu Zeiten, in denen zu viel Gemüse auf den Feldern wächst und das Angebot größer als die Nachfrage ist.“ Die Zonenbewirtschaftung, die im Verhältnis gesehen nur eine kleine Rolle spiele, sei nichts Außergewöhnliches im Dreiland, betont der Landwirt. Denn in Basel und im Hinterland gebe es aufgrund der Verstädterung keine Landreserve mehr. Das wissen auch die Konsumenten, für welche die jetzige Diskussion kaum nachvollziehbar sei, unterstreicht der Gemüsebauer. „Die können gar nicht verstehen, dass uns die Berufskollegen das Leben schwer machen wollen.“ Unverständnis habe auch die Migros geäußert. Einziger Trost: Dort kennt man das Suisse-Garantie-Label nicht. Stattdessen hat man ein eigenes Gütesiegel namens „Aus der Region – für die Region“, dem die Verbraucher laut Bürki vertrauen. „Unser Gemüse landet nach der Ernte direkt bei Migros und wenig später beim Endverbraucher.“ Kurze Wege garantieren Frische, zudem orientiere man sich an Schweizer Richtlinien. Den Vorwurf, in der Zonenbewirtschaftung von Standortvorteilen zu profitieren, will der Schweizer nicht unkommentiert lassen: „Tatsächlich ist es so, dass in der Schweiz länger gearbeitet wird. Zudem gibt es diesseits der Grenze mehr Feiertage. Mindestlohn und neuer Frankenkurs tun ihr Übriges dazu, sodass der Vorteil dann nicht mehr so groß ist.“ Alternativ kann sich Bürki auch ein eigenes Label vorstellen, dessen Einführung allerdings mit Kosten verbunden ist. Vielmehr gelte es jetzt abzuwarten, wie die AMS über den Antrag der Zürcher Landwirte befinden wird. Das hänge wiederum von der Verabschiedung der Swissness-Verordnung ab, in welcher der Bund entscheiden wird, welche Kriterien ein Schweizer Produkt erfüllen überhaupt erfüllen muss.