Die neue Kompetenzverteilung ist im revidierten Polizeigesetz geregelt, das seit Anfang 2015 gilt. Demnach bliebt die Kantonspolizei für die öffentliche Sicherheit und die Gefahrenabwehr zuständig, derweil die Gemeinden die öffentliche Ruhe und Ordnung gewährleisten müssen. Um diese Aufgabe zu erledigen, können die Gemeinden bei der Polizei Baselland entsprechende Leistungen einkaufen. Die Mehrheit der Gemeinden, nämlich 46 von 86, wollen aber keine Leistungsvereinbarung eingehen, wie die Baselbieter Polizei mitteilte. Darunter befinden sich 14 von 17 Gemeinden mit einer eigenen Gemeindepolizei.