Behinderte und nicht Behinderte Land verschiebt Inklusions-Gesetz

Jan Sellner
Gemeinsamer Unterricht von Kindern mit und ohne Handicap ist noch die Ausnahme. Foto: dpa

Inklusion – Kinder mit und ohne Behinderung gehen gemeinsam in die Schule – sollte mehr als eine Absichtserklärung sein. Die Landesregierung wollte diese, neue Sichtweise rechtzeitig zum neuen Schuljahr 2013/14 auch in Gesetzesform gießen. Doch das Vorhaben stockt.

Inklusion – Kindern mit und ohne Behinderung gehen gemeinsam zur Schule – sollte mehr als eine Absichtserklärung sein. Die Landesregierung wollte diese, neue Sichtweise rechtzeitig zum neuen Schuljahr 2013/14 auch in Gesetzesform gießen. Doch das Vorhaben stockt.

Stuttgart - Der Behindertenbeauftragte des Landes, Gerd Weimer, findet deutliche Worte. Am Freitag appellierte er an das Kultusministerium und an den baden-württembergischen Städtetag, das Thema Inklusion nicht auf die lange Bank zu schieben. „Beide Seiten dürfen nichts unversucht lassen, um den bisherigen Fahrplan einzuhalten“, sagte Weimer unserer Zeitung. Ansonsten würde die Unsicherheit bei Eltern und Lehrern weiter steigen. „Sie brauchen verlässliche Rahmenbedingungen.“ Sonst werde es immer schwerer, bei der gemeineinsamen Beschulung von Kindern mit und ohne Handicap voranzukommen.

Zuletzt war vorgesehen, das Schulgesetz noch vor dem nächsten Sommer zu ändern, um betroffenen Eltern rechtzeitig zum neuen Schuljahr 2013/14 die Wahlfreiheit zu geben, ob sie ihr Kind an eine Regel- oder eine Sonderschule unterrichten lassen – verbunden mit einem gesetzlichen Anspruch aufsonderpädagogische Förderung in der Regelschule. Die Sonderschulen sollen parallel dazu erhalten werden. Damit wollte die Landesregierung den Anforderungen aus der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen nachkommen, die in Deutschland seit 2009 gewissermaßen die Geschäftsgrundlage für den Umgang mit Menschen mit Behinderung darstellt.

Nun aber rudert die Landesregierung zurück. Was sich in den vergangenen Wochen bereits angedeutet hatte, wird zur Gewissheit: Die vorgesehenen Änderungen im Schulgesetz verzögern sich. Aufgrund der schwierigen Verhandlungen mit den Kommunen sei der Starttermin unsicher, ließ sich Kultusminister Andreas Stoch (SPD) am Freitag zitieren. Knackpunkte seien die Finanzierung baulicher Maßnahmen und die Kosten für Schulbegleiter. Außerdem müsse der Bund zusätzliches Geld bereitstellen, um die Inklusion bedarfsgerecht umsetzen zu können: „Wir brauchen dazu nach Berechnungen der Kultusministerkonferenz etwa 300 bis 500 Millionen Euro pro Jahr.“

Behindertenbeauftragter bedauert Hin- und Her

Gleichwohl will das Kabinett in der kommenden Woche Eckpunkte der Inklusion beschließen. Wie es heißt, ist vorgesehen, dass alle angehenden Lehrer sonderpädagogisch geschult werden. Außerdem sollen sich die Klassengrößen an denen von Gemeinschaftsschulen (28 Schüler) orientieren.

Der Städtetag sieht bei der Inklusion die Landesregierung am Zug. Sie habe bisher keine Finanzierungsvorschläge gemacht, kritisierte ein Sprecher am Freitag. Auf ein Finanzierungskonzept seines Verbandes, sei die Regierung nicht eingegangen.

Behindertenbeauftragter Gerd Weimer bedauert dieses Hin- und Her: „Ich rate dem Kultusministerium und dem Städtetag dringend, in Konklave zu gehen und ihre Beratungen erst zu beenden, wenn weißer Rauch aufgestiegen ist“, sagte er. Beide Seiten müssten sich in der Frage der Finanzierung bewegen: „Besonders auf kommunaler Seite hätte ich mir eine größere Offenheit gewünscht“, sagte Weimer. Schließlich komme die Große Koalition den Kommunen bei der Eingliederungshilfe deutlich entgegen. Im Rahmen eines im Koalitionsvertrag vereinbarten Bundesteilhabegesetzes sollen die Städte und Gemeinden in Deutschland im Umfang von fünf Milliarden jährlich entlastet werden. Für die Kommunen im Land könnte dies eine Entlastung von mehreren hundert Millionen Euro jährlich bedeuten. „Das gibt den Kommunen den Spielraum, beim Thema Inklusion nicht auf die Bremse zu treten“, sagte Weimer. Die großen Anstrengungen, die staatliche Schulämter unternähmen, um Einzelfälle zu regeln, könnten nur eine Notlösung sein. „Wir brauchen dringend eine gesetzliche Regelung.“

Der Verband Bildung und Erziehung zeigt hingegen Verständnis für die Verschiebung der Inklusion: „Für die Umsetzung fehlt schlichtweg das Geld.“, erklärte der Landesvorsitzende Gerhard Brand. Außerdem seien die Schulen zu wenig vorbereitet. Wer die Inklusion soweit vorantreiben wolle, dass behinderte und nicht behinderte Schüler wie selbstverständlich neben- und miteinander lernen, müsse zuerst die Bedingungen dafür schaffen, „anstatt Schüler und Lehrer ins kalte Wasser zu werfen und auf Selbstheilungskräfte zu vertrauen“.

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