Binzen Anreize für private Investitionen

Weiler Zeitung
Der Ochsenbrunnen hat dem Sanierungsgebiet seinen Namen gegeben. Foto: Alexandra Günzschel Foto: Weiler Zeitung

Sanierungsgebiet: Mit Förderzusage bald gute Bedingungen für Baumaßnahmen rund um Ochsenbrunnen

Zweimal hat es nicht geklappt. Im dritten Jahr wurde der Antrag auf Förderung des Sanierungsgebiets „Ochsenbrunnen“ im Ortskern von Binzen schließlich bewilligt. Zunächst eine halbe Million Euro wurde vom Land freigegeben. Die Gemeinde schätzt den Sanierungsbedarf auf insgesamt 1,7 Millionen Euro.

Binzen. Diese Schätzung beruht im Wesentlichen auf Sechs-Augen-Gesprächen, die Bürgermeister Andreas Schneucker und Stadtplaner Winfrid Arens mit 14 Eigentümern beziehungsweise Eigentümergemeinschaften geführt haben. Bei Begehungen haben sie sich vor Ort ein Bild von der Bausubstanz und erforderlichen Maßnahmen gemacht, auch wurde das Gebiet genauer eingegrenzt: Es liegt im Wesentlichen nördlich der Hauptstraße zwischen der Schlossgasse, dem Sparkassen-Neubau und der Bahnlinie. Aber auch die gemeindeeigene Zehntscheune hinterm Rathaus wurde mit aufgenommen. Geplant sind dort nun je nach Sachlage Abbrüche, Modernisierungen sowie Um- oder Neubauten.

Sonderlich beeilen muss sich die Gemeinde damit nicht. Erst im Jahr 2026 müssen die einzelnen Maßnahmen abgeschlossen sein. Von den gewährten Zuschüssen, die den Eigentümern bei der Durchführung von Sanierungsmaßnahmen helfen sollen, wird das Land dann jeweils 60 Prozent übernehmen, während die Gemeinde 40 Prozent der Summe bestreitet.

Über den gesamten Zeitraum hinweg muss es übrigens nicht bei einer halben Million Euro an Landesmitteln bleiben. Bei dieser Summe handelt es sich um eine Art Anschubfinanzierung durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg, bei der zunächst nur die Hälfte des Gesamtpakets anerkannt wurde.

Im Haushalt der Gemeinde stehen 98 000 Euro für das Vorhaben bereit. Arens und Schneucker rechnen mit dem nächsten Schritt, der Festlegung des Sanierungsgebiets durch den Gemeinderat, noch in diesem Jahr.

Für die Verträge zwischen der Gemeinde und den Eigentümern, die dann geschlossen werden müssen, empfiehlt Arens das Einschalten eines Sanierungsbeauftragten. Nach Richtlinien werden die Fördersummen dann individuell ausgehandelt. Im Prinzip handelt es sich um Anreize für private Investitionen. Diese gehen im Übrigen auch mit Steuererleichterungen einher. Die Konditionen für Abschreibungen innerhalb eines solchen Sanierungsgebiets sind attraktiv.

Ziel ist letztlich eine Aufwertung des innerörtlichen Gebiets, in dem auch deutliche Anzeichen für städtebauliche Missstände festgestellt wurden.

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