Binzen Von Familienangehörigen viel Geld erschwindelt

Weiler Zeitung

Gerichtsverhandlung: Angeklagter täuscht kostspielige medizinische Behandlung vor / „Für Söhne verwendet“

Binzen (dr). Ein 52 Jahre alter Mann steht unter dem Verdacht, bis zu 91 000 Euro vom Vater seiner langjährigen Lebensgefährtin und 20 000 Euro von seiner Schwägerin erschwindelt zu haben. Nun muss er sich wegen Betrugs vor Gericht verantworten.

Der Angeklagte ist weitgehend geständig. 20 Jahre habe er mit seiner Lebensgefährtin in Binzen gewohnt, bis man sich im März 2015 getrennt habe. Das langjährige Paar hat zwei Kinder.

Von 1999 bis 2006 betrieb der Angeklagte in Lörrach ein Ladenlokal. Danach sei er arbeitslos gewesen und habe nur noch Gelegenheitsjobs ausgeführt, erklärte der Angeklagte. Im Jahr 2009 begann er, seiner Lebensgefährtin eine schwere Krankheit vorzuschwindeln. Er habe einen Tumor hinter dem Auge und müsse eine Chemotherapie machen.

Er baute den Schwindel immer weiter auf, bat schließlich auch den Vater seiner Lebensgefährtin um Geld. Die Therapien seien sehr teuer und die Krankenkasse würde die Kosten zunächst nicht übernehmen, habe er erzählt.

Um die Angaben zu belegen, übergab er seinem „Schwiegervater“ Röntgenbilder, einen Arztbericht der „Uni-Klinik Freiburg“ und ein Schreiben der Krankenversicherung. „Ich habe alles aus dem Internet heruntergeladen und nur meinen Namen eingesetzt“, gestand der Angeklagte freimütig.

100 000 Euro ergaunert

So erhielt er von dem Vater seiner Lebensgefährtin, einem Binzener Geschäftsmann, im Jahre 2013 in vier Einzelzahlungen 91 000 Euro „Darlehen“, um seine Therapien zu bezahlen. Von der Schwägerin seiner Lebensgefährtin ergaunerte er auf die gleiche Weise im Februar 2014 noch einmal 20 000 Euro. Bisher hat er von den Darlehen keinen Cent zurück gezahlt.

„Ich habe keinen Euro für mich verwendet“, beteuerte der Angeklagte. Seine beiden Söhne hätten in der Schule Schwierigkeiten gehabt. „Ich wollte, dass sie im Sport einen Ausgleich finden“, berichtete der Beschuldigte. Vieles habe man ausprobiert. Bis man auf Motocross gekommen sei. Da habe er jedem Jungen jedes Jahr ein neues Motocross-Motorrad für rund 10 000 Euro gekauft. Ferner sei man zu Wettkämpfen gefahren. Das alles habe viel Geld gekostet. Den Kindern habe es Spaß gemacht.

Eine Zahlung über 41 000 Euro bestritt der Angeklagte. Für rund die Hälfte habe der Vater seiner Lebensgefährtin einen Kleintransporter gekauft und ihm zur Verfügung gestellt. So habe man zu den Rennen fahren können. Die andere Hälfte des Geldes habe er nie bekommen.

Der Kleintransporter wurde vom Geschädigten bestätigt. Dem Verbleib des restlichen Geldes will man nun nachgehen. Die Verhandlung wird kommende Woche fortgesetzt. Wir berichten weiter.

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