Efringen-Kirchen Abstellen von Gefahrgut „leider nicht zu beanstanden“

Weiler Zeitung
Immer wieder parkt die Bahn am Bahnhof Efringen-Kirchen neben der Wohnbebauung Waggons mit Gefahrgütern, beklagen Anwohner wie Dr. Friedrich Lehr und Stefan Hoffmann. Foto: Dr. Friedrich Lehr Foto: Weiler Zeitung

Anwohnerklagen: Eisenbahnbundesamt stellt keine Verstöße fest / Minister antwortet Stickelberger

Efringen-Kirchen (cl). Nach geltender Rechtslage kann das Abstellen von Zügen mit Gefahrgut am Bahnhof Efringen-Kirchen neben einem Wohngebiet „leider nicht beanstandet werden“. Das teilte der baden-württembergische Verkehrsminister Winfried Hermann dem SPD-Landtagsabgeordneten Rainer Stickelberger mit.

Dabei sehe auch Hermann diese umstrittene Praxis der Bahn „dann als kritisch an, wenn die geltenden Gefahrgutvorschriften nicht eingehalten werden“. Dies bedeutet, sie müssen „ordnungsgemäß gesichert, gut beleuchtet und, soweit möglich und angemessen, für die Öffentlichkeit unzugänglich sein“.

Das für die Überwachung dieser Vorschrift zuständige Eisenbahn-Bundesamt habe Hermann im August mitgeteilt, dass „bei der Überprüfung vor Ort keine Verstöße gegen geltende Normen festgestellt werden konnten. Es habe somit kein behördlicher Handlungsbedarf bestanden.“

Stickelberger begrüßt ausdrücklich, „dass das Landesverkehrsministerium mein Schreiben zum Anlass genommen hat, um beim Eisenbahn-Bundesamt nachzuhaken, obwohl das Land für die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften für Gefahrgutzüge der Bahn nicht zuständig ist.“ Gleichwohl bleibe die Antwort unbefriedigend, da sie in der Sache nicht weiter führe. „Das Ministerium gibt nur die ohnehin bereits bekannte Auskunft des Eisenbahn-Bundesamtes weiter, enthält sich aber einer eigenen dezidierten Stellungnahme“, bedauert Stickelberger. Während so der Grünen-Verkehrsminister zu dem Schluss komme, dass das Abstellen der Züge leider nicht beanstandet werden könne, vertrete der hiesige Grünen-Landtagsabgeordnete Frey die völlig gegenteiligen Meinung. Denn laut Frey stehe die gängige Praxis des Parkens von Gefahrgutzügen am Bahnhof „im krassen Widerspruch zur Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt und einschlägigen internationalen Vorschriften“.

Stickelberger begrüßt, dass sich auch Frey zwischenzeitlich positioniert hat: „Vielleicht können wir nun als Wahlkreisabgeordnete zusammen den Landesverkehrsminister doch noch überzeugen, zu einer gemeinsamen Position zu kommen.“

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