Efringen-Kirchen Auch Kleinkems hat Bedenken

Weiler Zeitung

Ortschaftsrat: Zustimmung zur neuen Hauptsatzung der Gemeinde nur unter Vorbehalt

Nach Blansingen verweigert nun auch der Ortschaftsrat in Kleinkems der neuen Hauptsatzung der Gemeinde seine vorbehaltlose Zustimmung. Das Satzungswerk muss noch einmal überarbeitet werden, lautet die einhellige Forderung.

Kleinkems. Es war eine mühevolle Kleinarbeit beim Aktenstudium, die Orts- und Gemeinderat Rudolf Ritz sich da vornahm. Was stand im Einigungsvertrag von 1974, der Hauptsatzung von Efringen-Kirchen und welche Formulierung findet sich nun in der zur Abstimmung stehenden Neufassung? Die Verwaltung hatte es versäumt, den Räten eine Gegenüberstellung der Änderungsvorschläge vorzulegen, was Ortsvorsteher Jörg Kratz mit den Worten kritisierte: „Es war eine etwas schwierige Angelegenheit, sich das alles rauszusuchen.“

Doch die Suche förderte zumindest bei Rudolf Ritz einige Punkte zu Tage, die seiner Ansicht nach so nicht festgeschrieben werden dürften. Dabei geht es vor allem um Lücken im neuen Satzungswerk, wenn es um die Rechte und Aufgaben der Ortsverwaltungen und Ortschaftsräte geht.

Ortschaftsräte nicht vor vollendete Tatsachen stellen

Zwar regelt auch der neue Paragraph 16, dass der Rat bei örtlichen Belangen zu hören ist und ein Vorschlagsrecht hat, bislang war allerdings davon die Rede, dass bereits im Planungsstadium und vor der Entscheidung der zuständigen Gremien der Ortschaftsrat anzuhören sei. Für Ritz eine durchaus schwerwiegende Änderung: Künftig könnte der Gemeinderat mit der Formulierung im Satzungsentwurf direkt entscheiden, die Ortschaftsräte vor vollendete Tatsachen stellen.

Kein Mitspracherecht bei Schulschließungen mehr

Und noch ein Punkt müsse geändert werden. Bislang durfte der Ortschaftsrat bei der Auflösung von Schulen und Kindergärten mitreden, künftig entfällt dieses Recht. „Bei uns ist das nicht mehr wichtig, dieser Zug ist abgefahren, aber wir wissen auch, dass mit der Schließung von Grundschule und Kindergarten das Dorfleben gelitten hat“, sagte Ritz. Für die meisten anderen Ortschaften sei dieses Mitspracherecht deshalb immer noch wichtig.

Seine Forderung: „Eigentlich müssten wird die Satzung ablehnen, damit alle Ortschaftsräte neu darüber abstimmen können.“ Viele hätten andernorts wohl gar nicht gewusst, welche Mängel die neue Hauptsatzung offenbare. Es gebe auch keinen Grund, dem Ortschaftsrat die Befugnisse zu entziehen, über landwirtschaftliche Themen zu beraten. Natürlich gebe es keine Besamungen mehr, aber warum solle man sich in Kleinkems nicht als gentechnikfreie Zone erklären oder sich gegen eine neue Rebsorte wenden können.

Auf die Argumentation der Verwaltung, dass die neue Satzung lediglich auf die bereits durch übergeordnete Gesetze getroffenen Regelungen verzichtet, hielt Ritz entgegen: „Es darf nicht sein, dass man als Laie erst zig übergeordnete Gesetze nachschlagen muss. Alles wichtige gehört in die Hauptsatzung.“

Grundsätzlich gelte auch: „Warum soll man etwas angeblich unbedeutendes Streichen, dann kann man es auch drin lassen?“ Die von ihm vorgeschlagenen Änderungen kosteten „nicht viel Geld und auch kaum Mühe“, sagte Ritz.

Das sahen so auch die Ortschaftsräte. Ronnie Blatz wunderte sich, warum so mancher klarstellende Satz nun verschwinden soll – und auch der Ortsvorsteher fand: „Es ist schon sinnvoll, wenn in der Satzung eher ein Satz mehr als zu wenig drin steht.“

Nach Blansingen gab damit auch der Ortschaftsrat in Kleinkems seine Zustimmung nur unter Vorbehalt. Alle Änderungsvorschläge müssen in eine Neufassung eingearbeitet werden, um den Vorbehalt auszuräumen. Ein bislang gewährtes Mitspracherecht über die Feld- und Rebhut hielt man allerdings auch in Kleinkems für verzichtbar.

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