Weiter ging es zu Standorten, an denen einst Gericht gehalten wurde – vielleicht deutet der Gewannname „Am Gerichtsstuhl“ bei Blansingen darauf hin – und wo einst Richtplätze, wie an einer Weggabelung außerhalb von Blansingen, existierten. Galgen waren dort aufgebaut, möglichst an der Straße außerhalb der Ortschaften und „nicht in deren Windrichtung, denn die Hingerichteten wurden hängen gelassen und später unter der Richtstätte begraben“, schilderte Siegmann. Hängen war die Hinrichtungsart für die Armen – das Schwert war den Adligen vorbehalten.
Die letzte Station, das „Schlössli“ in Blansingen, war übrigens kein Schloss, sondern der „Ackerhof“ von Blansingen. Einst gehörte er der Familie von Rotberg, diese verkauften ihn nach 1660 an die Markgräfin Maria Magdalena, die wiederum dafür sorgte, dass über eine Stiftung dort zwei Pfarrerswitwen einigermaßen anständig untergebracht waren – „denn Pfarrerswitwen waren sehr arm“, so die Museumsleiterin, die für den interessanten Rundgang viel Beifall bekam.