Bürgermeister Fürstenberger habe durch seine Verteidigung mit ausführlichen Stellungnahmen bestritten, unrechtmäßig abgerechnet zu haben; die Übernahme der Bewirtungs- und Reisekosten durch die Gemeinde sei gerechtfertigt gewesen, weil diese bei der Erfüllung gemeindlicher Aufgaben angefallen seien.
Und die Arbeiten auf seinem Grundstück seien nicht im Hinblick auf seine Dienstausübung als Bürgermeister ausgeführt und entgegengenommen worden. Es fehle daher an der „für einen strafrechtlichen Korruptionsvorwurf erforderlichen Verknüpfung der Zuwendungen mit der Dienstausübung“, erklärt die Staatsanwaltschaft.
Einige der in der Anzeige beanstandeten Vorgänge seien auch bereits verjährt und daher nicht mehr Gegenstand der Strafuntersuchung. Weitere Vorwürfe des unkorrekten Umgangs mit Sachmitteln der Gemeinde würden im Hinblick auf die oben genannten gewichtigsten Fälle zurückgestellt, schreibt die Staatsanwaltschaft weiter.
Bürgermeister Fürstenberger sagte im Gespräch mit unserer Zeitung, er werde „die Dinge offenlegen“, schließlich habe er nichts zu verbergen. Schon bisher habe er sich kooperativ gezeigt. Er habe nun im weiteren Verlauf des Verfahrens noch Gelegenheit, Stellung zu nehmen, „was ich auch tun werde“. Schließlich werde er ein Resümee ziehen und mit einer Pressemitteilung an die Öffentlichkeit gehen.