Betr.: Entwicklung eines Konzepts für die zehn Friedhöfe der Gemeinde Efringen-Kirchen Meine Ausführungen hierzu in der Gemeinderatssitzung, wo das Thema leider nur sehr verkürzt dargestellt werden konnte, möchte ich bei dieser Gelegenheit präzisieren. Die aktuelle Friedhofsordnung lässt Beerdigungen an Samstagen in der Gesamtgemeinde nur zu, wenn der Todesfall zwei Tage vorher, also bis Donnerstag, eingetreten ist. Ein bereits am Mittwoch oder noch früher Verstorbener kann folglich in der Regel am Samstag nicht bestattet werden. Für Freitagnachmittage galt bis unlängst dasselbe, auf meine Vorsprache beim Bürgermeister hin wurde die Regelung immerhin um einen Tag erweitert. An Freitagen kann also eine Beerdigung dann stattfinden, wenn der Todestag nicht länger als Dienstag derselben Woche zurückliegt. Ein aber bereits am Montag oder gar in der Vorwoche Verstorbener wird ergo am Freitag oder gar Samstag definitiv nicht bestattet werden. Das muss man wissen, wenn man nun frohgemut den Samstag als Beerdigungstag „beibehalten“ möchte. Die an Sonntagen den jeweiligen Gottesdienst verrichtende örtliche Geistlichkeit beansprucht zu Recht den Montag als ihren mehr oder weniger „freien“ Tag. Somit fällt dieser erste Wochentag für Beerdigungen schon einmal weg. Ausnahmen bestätigen allenfalls die Regel. Bleiben Dienstag bis Donnerstag als planbare Beerdigungstage. Hinzu kommt allenfalls noch der Freitagvormittag. Am Nachmittag, wie ansonsten ortsüblich, geht leider nicht – es greift die eingangs erwähnte Zweitagesregelung… Exakt vor diesem Hintergrund plädierte ich also dafür, notfalls auf Beerdigungen am Samstag zu verzichten, wenn dafür wenigstens die vier vorangehenden Wochentage endlich ohne Einschränkung für Beerdigungen zur Verfügung stehen. Der Wegfall des Samstags bliebe zudem nahezu folgenlos, wie ich noch aufzeigen werde. Die Zweitagesregelung der Gemeinde wurde etwa Ende der 80er Jahre des vorigen Jahrhunderts eingeführt und orientierte sich damals an der gleichlautenden gesetzlichen Wartefrist für Beerdigungen. Diese Regelung übrigens ist inzwischen vom Gesetzgeber aufgehoben worden. Neuerdings darf man bereits nach Vorliegen der notwendigen Unterlagen bestatten. Also praktisch schon am nächsten Tag. Das ist wohl den Muslimen im Lande geschuldet. Wenn ich also in der Sitzung die Zweitagesregelung zitierte, die für Beerdigungen zu berücksichtigen ist, dann war da natürlich an die Vorgabe der Gemeinde und nicht an die bisherige des Gesetzgebers gedacht. Als die Gemeinde besagte Regelung seinerzeit einführte, machte sie noch halbwegs Sinn. Damals waren immerhin rund 70 Prozent aller Beerdigungen als Erdbestattungen durchzuführen, was eine fristgemäße Grablegung am Freitag oder auch Samstag wenigstens nicht schon von vornherein größtenteils ausschloss. Heute haben sich die Verhältnisse mit bis zu 80 Prozent Urnenbestattungen locker umgedreht. Diese Bestattungsform setzt bekanntlich die Einäscherung sowie eine zweite Leichenschau und damit mehr Zeit voraus. Die Gemeinderegel mit den zwei, maximal drei Tagen Vorlauf in Bezug auf Beerdigungen am Freitag oder Samstag greift also nach Adam Riese für diese allesamt zu kurz und gilt lediglich noch für die verbleibenden etwa 20 Prozent an Erdbestattungen. Eine Urnenbestattung am Samstag wird es folglich so gut wie nie geben. Erste spontane Reaktionen lassen allerdings befürchten, dass verschiedene Damen und Herren, die doch nun eine zeitgemäße Friedhofsordnung ausarbeiten und letztlich beschließen wollen, die bisherige noch immer nicht vollständig verinnerlicht haben. Wenn man jedoch partout am Samstag als Beerdigungstag unverändert festhalten möchte, sollte man wenigstens zur Kenntnis nehmen, dass diese Segnungen wie geschildert an der Realität krass vorbeilaufen. Und die „Entfernung der Angehörigen zum Beerdigungsort“ war und ist in der Satzung der Gemeinde Efringen-Kirchen noch nie ein ausschlaggebender Grund für Samstagbeerdigungen gewesen. Ebenso wenig die Mitgliedschaft in Vereinen, die „am Samstag mehr Zeit“ haben. Über dieses leidige Thema könnte ich inzwischen Bücher schreiben! Gehen wir also ohne Denkverbote an die Gestaltung einer neuen Friedhofsordnung heran. Was es jedenfalls hier dringend braucht, sind ebenso zeitgemäße wie bürgerfreundliche Regelungen. Das Festhalten an netten Gewohnheiten, die aber längst überholt sind, bringt uns alle nicht wirklich weiter. Hans-Peter Kölblin, Efringen-Kirchen