Efringen-Kirchen Strafbefehl gegen Fürstenberger

Weiler Zeitung
Bürgermeister Fürstenberger gerät zunehmend unter Druck. Foto: Weiler Zeitung

„Untreue und Vorteilsannahme“: Verteidigung will Details der Entscheidung abwarten / Einspruch möglich

Efringen-Kirchen (ag). Das Amtsgericht Lörrach hat heute den Strafbefehl gegen Bürgermeister Wolfgang Fürstenberger erlassen. Der zuständige Richter am Amtsgericht Axel Frick entspricht damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft Freiburg – Zweigstelle Lörrach. Der ermittelnde Oberstaatsanwalt Otto Bürgelin hatte in seinem Antrag auf Erlass des Strafbefehls eine Freiheitsstrafe auf Bewährung und eine Geldauflage gefordert.

Die Entscheidung des Amtsgerichts wurde schon lange erwartet. Bereits Ende Mai hatte die Staatsanwaltschaft gegen Fürstenberger beim Amtsgericht wegen des Vorwurfs der Vorteilsnahme und der Untreue einen Strafbefehl beantragt. Einige Bürger aus Efringen-Kirchen hatten sich eine öffentliche Gerichtsverhandlung gewünscht, die nun aber nur dann zustande kommen wird, wenn Fürstenberger Einspruch gegen den Strafbefehl einlegt.

Der nun ergangene Strafbefehl wirft auch Fragen im Hinblick auf die anstehende Bürgermeisterwahl in Efringen-Kirchen auf, die wohl in die Adventszeit fallen wird. Anfang Februar geht die zweite Amtszeit von Fürstenberger zu Ende und seine Entscheidung, ob er noch einmal kandidieren wird, wird nun mit Spannung erwartet.

Folgende Vorwürfe, die Fürstenberger von sich weist, stehen im Raum: Mitarbeiter der Arbeitsgemeinschaft Katzenbergtunnel (Arge) sollen Arbeiten auf dem Privatgrundstück Fürstenbergers durchgeführt haben und zwar „in einem solchen Umfang“, so die Staatsanwaltschaft, dass dies die Amtstätigkeit des Bürgermeisters beeinflusst haben dürfte. Fürstenberger spricht in diesem Zusammenhang von einem Freundschaftsdienst.

Des Weiteren ging es um zwei Fälle der Untreue, konkret um die Abrechnung eines privaten Restaurantbesuchs und von Reisekosten für eine Beerdigung. Den ersten Vorwurf hat Fürstenberger eingeräumt, bei der Beerdigung verweist er auf einen dienstlichen Bezug. Andere Vorwürfe wurden wegen Geringfügigkeit oder Verjährung nicht weiter untersucht.

Der Strafbefehl werde Wolfgang Fürstenberger und seinem Verteidiger in den nächsten Tagen zugestellt, teilt das Amtsgericht in einer Pressemitteilung mit. Danach habe der Angeklagte zwei Wochen Zeit, um Einspruch gegen den Strafbefehl einzulegen. In diesem Fall würde die Strafsache öffentlich verhandelt werden. Andernfalls stünde der dann rechtskräftige Strafbefehl einem Urteil gleich und Wolfgang Fürstenberger wäre wegen Untreue und Vorteilsannahme verurteilt.

Mittlerweile haben sich die Anwälte von Bürgermeister Fürstenberger zu Wort gemeldet. Sie wollen nun zunächst die Übermittlung der Entscheidung des Gerichts abwarten und dann prüfen, ob gegen den Strafbefehl Einspruch eingelegt werde, wie sie in ihrer Pressemitteilung erklären. „Die umfassenden Ermittlungen haben einzig eine unzutreffende Spesenabrechnung im Jahr 2010 ergeben“, erklären die Verteidiger und weisen andere Vorwürfe zurück. Ob diese Bestandteil des Strafbefehls sind, bleibt im Ungewissen. Denn bei Strafbefehlen würden eben nicht alle Details in der Öffentlichkeit besprochen, erklärte dazu auf Nachfrage Sönke Blunck, der Verwaltungsleiter am Amtsgericht.

Eine Bewährungsstrafe kann bei einem Strafbefehl für bis zu maximal zwölf Monate ausgesprochen werden. Auch über die Höhe der Geldauflage macht das Gericht keine Angaben.

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