Der Strafbefehl werde Wolfgang Fürstenberger und seinem Verteidiger in den nächsten Tagen zugestellt, teilt das Amtsgericht in einer Pressemitteilung mit. Danach habe der Angeklagte zwei Wochen Zeit, um Einspruch gegen den Strafbefehl einzulegen. In diesem Fall würde die Strafsache öffentlich verhandelt werden. Andernfalls stünde der dann rechtskräftige Strafbefehl einem Urteil gleich und Wolfgang Fürstenberger wäre wegen Untreue und Vorteilsannahme verurteilt.
Mittlerweile haben sich die Anwälte von Bürgermeister Fürstenberger zu Wort gemeldet. Sie wollen nun zunächst die Übermittlung der Entscheidung des Gerichts abwarten und dann prüfen, ob gegen den Strafbefehl Einspruch eingelegt werde, wie sie in ihrer Pressemitteilung erklären. „Die umfassenden Ermittlungen haben einzig eine unzutreffende Spesenabrechnung im Jahr 2010 ergeben“, erklären die Verteidiger und weisen andere Vorwürfe zurück. Ob diese Bestandteil des Strafbefehls sind, bleibt im Ungewissen. Denn bei Strafbefehlen würden eben nicht alle Details in der Öffentlichkeit besprochen, erklärte dazu auf Nachfrage Sönke Blunck, der Verwaltungsleiter am Amtsgericht.
Eine Bewährungsstrafe kann bei einem Strafbefehl für bis zu maximal zwölf Monate ausgesprochen werden. Auch über die Höhe der Geldauflage macht das Gericht keine Angaben.