Efringen-Kirchen Teppichklopfen auch mittags

Weiler Zeitung

Polizeiverordnung: Neu ohne Mittagspause

Von Clemens Leutz

Früher war eine Mittagspausen-Regelung fester Bestandteil der Polizeiverordnung jeder Gemeinde. Heute kommt aber kaum noch ein Arbeiter oder Angestellter zum Mittagessen und anschließenden kurzen Mittagsschläfchen nach Hause – dementsprechend soll jetzt dieser Paragraf entfallen.

Efringen-Kirchen. Die Verordnung solle an die „Lebenswirklichkeit“ angepasst werden, sagte Hauptamtsleiter Clemens Pfahler am Montag im Efringen-Kirchener Verwaltungsausschuss. Die Ratsrunde stimmte denn auch einmütig der vorgeschlagenen Neufassung der „Polizeiverordnung gegen umweltschädliches Verhalten, Belästigung der Allgemeinheit, zum Schutz der Grün- und Erholungsanlagen und über das Anbringen von Hausnummern“ zu.

Bei der Neufassung hielt sich Pfahler wieder eng an die Mustersatzung des Gemeindetags; viele Paragrafen übernahm er sogar wortwörtlich. Gegenüber der bisherigen Regelung sind in den Paragrafen zum Lärm von Sport- und Spielplätzen sowie durch Haus- und Gartenarbeiten die Mittagspausenregelungen jedenfalls gleich vollständig entfallen. Sport- und Spielplätze, die weniger als 50 Meter von Wohnhäusern entfernt sind, dürfen demnach nun zwischen 22 und 7 Uhr nicht benutzt werden.

Und erhebliche Belästigungen durch Haus- und Gartenarbeiten sind nur noch zwischen 20 und 7 Uhr untersagt. Denn bereits ab 2002 hatte der Bund die Mittagspausenregelung für Rasenmäher, Motorkettensägen, Hydraulikhämmer und ähnliche Geräte gekippt. Durch die gemeindliche Polizeiverordnung wäre dann nur noch manuell erzeugter Lärm, wie etwa Teppichklopfen oder Hämmern, verboten worden – der wesentlich lautere Maschinen-Krach aber nicht. „Das kann man keinem mehr erklären“, sagte Pfahler in der Ausschusssitzung. Heute führten die meisten Arbeitnehmer ohnehin ein Pendlerdasein, und da erwarte niemand mehr, dass über Mittag Ruhe herrscht. „Das wäre auch gar nicht mehr durchsetzbar“, sagte Pfahler.

Die Neufassung besprechen nun die Ortschaftsräte und der Gemeinderat.

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