Aufgrund der vielfach beobachteten Wirkung des Bauwerks als Schallverstärker hieß es schon im Planfeststellungsbeschluss, lärmmindernde Maßnahmen innerhalb der Unterführung seien „in Erwägung zu ziehen“. Ein Bahnsprecher merkte zwar 2011 an, dass ein Gutachten ergeben habe, dort würden die Grenzwerte für Lärm eingehalten. Die Schalldämmung wäre zwar nicht nötig, aber die Bahn mache sie trotzdem. Die Decke der Unterführung werde mit einer fünf Zentimeter dicken schallschluckenden Matte verkleidet.
Nachdem der Anwohner die Bahn unter Hinweis auf die Gesundheitsgefahren durch Lärm jetzt nach Jahren wieder erinnert hatte, kam von der Bahn eine negative Antwort: Die Umsetzung lärmmindernder Maßnahmen innerhalb der Unterführung sei untersucht und im Arbeitskreis Eimeldingen zwischen der Gemeinde und der DB thematisiert worden. Die Untersuchungen hätten gezeigt, dass die beklagten Belästigungen nicht durch Veränderungen innerhalb der Unterführung lösbar seien. Aus diesem Grund werde die Bahn auch nichts weiter unternehmen.