Die Benutzungsgebühr ohne Betriebskosten je Quadratmeter Wohnfläche wurde auf acht Euro festgelegt. „Wenn es mehr kostet, ist das dann Sache der Gemeinde“, erklärte Bürgermeister Axel Moick. Die Kosten für Wasser, Abwasser, Heizung, Strom, Müllabfuhr, Versicherungen, Steuern sowie allgemeine Verwaltungskosten werden nach dem tatsächlichen Verbrauch erhoben.
In der Satzung wird mit Blick auf die Zukunft dargelegt, dass die Gemeinde Gebäude, Wohnungen und Räume zur Unterbringung als öffentliche Einrichtung betreibt. Darunter wird auch das neue Wohnhaus fallen, das an der Dorfstraße auf Höhe des Wettiplatzes geplant ist. Zweckbestimmung der Unterkünfte ist es, der Aufnahme und in der Regel der vorübergehenden Unterbringung von Personen zu dienen, die obdachlos sind oder sich in einer außergewöhnlichen Wohnungsnotlage befinden, und „die erkennbar nicht fähig sind, sich selbst eine geordnete Unterkunft zu beschaffen oder eine Wohnung zu erhalten“. Ein Rechtsanspruch auf die Unterbringung in einer bestimmten Unterkunft oder auf Zuweisung von Räumen bestimmter Art und Größe besteht nicht.