Fischingen Erste Flüchtlingsfamilie ist da

Weiler Zeitung

Gemeinderat: Satzung für die Unterbringung Wohnungsloser

Fischingen (dab). Der Gemeinderat Fischingen hat eine Benutzungs- und Gebührensatzung für Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte verabschiedet. Auf Anregung von Michael Ulrich wurde der Beschluss mit der Auflage verknüpft, die Satzung jährlich zu überprüfen, um sie gegebenenfalls anpassen zu können. Die Satzung war notwendig, da beim Landkreis Lörrach ein Mietkostenzuschuss pro Quadratmeter für die Unterbringung von Flüchtlingen beantragt werden kann.

Die Benutzungsgebühr ohne Betriebskosten je Quadratmeter Wohnfläche wurde auf acht Euro festgelegt. „Wenn es mehr kostet, ist das dann Sache der Gemeinde“, erklärte Bürgermeister Axel Moick. Die Kosten für Wasser, Abwasser, Heizung, Strom, Müllabfuhr, Versicherungen, Steuern sowie allgemeine Verwaltungskosten werden nach dem tatsächlichen Verbrauch erhoben.

In der Satzung wird mit Blick auf die Zukunft dargelegt, dass die Gemeinde Gebäude, Wohnungen und Räume zur Unterbringung als öffentliche Einrichtung betreibt. Darunter wird auch das neue Wohnhaus fallen, das an der Dorfstraße auf Höhe des Wettiplatzes geplant ist. Zweckbestimmung der Unterkünfte ist es, der Aufnahme und in der Regel der vorübergehenden Unterbringung von Personen zu dienen, die obdachlos sind oder sich in einer außergewöhnlichen Wohnungsnotlage befinden, und „die erkennbar nicht fähig sind, sich selbst eine geordnete Unterkunft zu beschaffen oder eine Wohnung zu erhalten“. Ein Rechtsanspruch auf die Unterbringung in einer bestimmten Unterkunft oder auf Zuweisung von Räumen bestimmter Art und Größe besteht nicht.

Seit vergangenem Mittwoch seien die ersten zugewiesenen Flüchtlinge, ein Ehepaar mit Kind, in Fischingen angekommen, berichtete Axel Moick, und dankte nochmals den privaten Vermietern, die eine Unterbringung ermöglicht hatten. Mit wie vielen Personen die Gemeinde im Laufe der nächsten Monate zu rechnen hat, wurde noch nicht bekannt gegeben.

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