Fischingen Gebühren werden erhöht

Weiler Zeitung
Die Gebühren für Schmutzwasser und Niederschlagswasser in der Gemeinde Fischingen steigen. Foto: Daniela Buch Foto: Weiler Zeitung

Gemeinderat: Schmutz- und Niederschlagswasser bald teurer

Fischingen (dab). Die Gebühren für die zentrale Abwasserbeseitigung werden ab dem kommenden Jahr bis Ende 2018 steigen, um eine Unterdeckung auszugleichen. Aus politischen Gründen entschied sich der Gemeinderat für eine mittlere Gebühr, die das Defizit nur zum Teil abdeckt.

Vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2018 werden sich die Gebühren für Schmutzwasser auf 2,69 Euro pro Kubikmeter (bisher 2,51 Euro) belaufen. Für Niederschlagswasser steigen die Gebühren auf 1,16 Euro pro Quadratmeter versiegelter Fläche (bisher 95 Cent).

Verbandskämmerer Oliver Friebolin erläuterte, dass es im Ermessen des Gemeinderats liege, die Gebühren festzulegen, wobei zu beachten sei, dass ein Defizit ausgeglichen werden könne, eine Überdeckung hingegen ausgeglichen werden müsse. Weiterhin könnten bei der Berechnung jeweils die Verluste der vorangegangenen fünf Jahre berücksichtigt werden. Grund für die Erhöhung ist, dass in den Jahren 2011 bis 2013 beim Schmutzwasser eine Unterdeckung von 29 960 Euro entstand, sowie beim Niederschlagswasser eine Unterdeckung von 25 506 Euro. Das Defizit wurde jeweils aus allgemeinen Steuermitteln gedeckt.

Um die Unterdeckung komplett auszugleichen, wäre eigentlich eine Erhöhung auf 2,86 Euro pro Kubikmeter für Schmutzwasser und 1,36 Euro pro Quadratmeter für Niederschlagswasser notwendig. Dies kam jedoch für den Gemeinderat nicht in Frage, obgleich gesehen wurde, dass Gebühren dem Verursacherprinzip gerecht, Steuern allerdings auf alle verteilt würden.

Für das Jahr 2019 werden die Gebühren dann wieder gesenkt auf 2,31 Euro pro Kubikmeter für Schmutzwasser, und 1,01 Euro pro Quadratmeter für Niederschlagswasser. „Man muss die Gebühren auch politisch vertreten können und für die Bürger nachvollziehbar halten“, meinte Bürgermeister Axel Moick.

Der Entscheidung ging eine rund einstündige Diskussion voraus, in der vor allem der Aspekt der Gerechtigkeit abgewogen wurde. Die zentrale Frage war: Wie viel wird über die Gebühren und wie viel über die Steuer abgedeckt? Auch gab es Stimmen für eine Begrenzung des Bemessungszeitraums auf zwei anstatt drei Jahre, zumal die Kalkulationen von 2014 und 2015 nicht vorlagen. „Von den Gebühren her sind wir in einem gesunden Rahmen. Ab 2020 sehen wir dann weiter“, fasste Axel Moick die Beratung zusammen.

Bei fünf Ja-Stimmen und drei Gegenstimmen wurde der Bemessungszeitraum von drei Jahren beschlossen. Entsprechend der Gebührenänderung wurde die dazugehörige Satzung gemäß gesetzlicher Bestimmungen einstimmig beschlossen.

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