Konstanz - Weil sie mit Burkini - einem Ganzkörperbadeanzug - nicht in ein Hallenbad durfte, will eine Frau aus Konstanz vor Gericht ziehen. Der Klageentwurf liege vor, sagte ein Sprecher der Stadt am Donnerstag. „Wir prüfen das, schalten die Fachämter ein und werden dann über die weiteren Schritte entscheiden.“ Beim Verwaltungsgericht sei bislang aber noch keine Klage eingegangen, sagte ein Sprecher.
Der Muslima war nach einem Bericht der Zeitung „Südkurier“ (Konstanz) im Sommer 2013 der Zugang zum Hallenbad verwehrt worden, weil sie einen Burkini tragen wollte. „Es ist kein Symbol. Es ist meine Pflicht“, sagte die Frau dem Blatt. Nach Angaben der Stadt sind Burkinis in den Schwimmbädern aber verboten. „Wir haben eine Badeordnung, in der Ganzkörperbadeanzüge nicht erlaubt sind. Darunter würde auch ein Burkini fallen“, sagte der Sprecher.