Bis die Neuregelung greift, hat der Gesetzgeber noch viel Arbeit vor sich. So ist noch vollkommen unklar, welches Wissen genau mit dem Sachkundenachweis abgefragt werden soll. Die „Immobilien Zeitung“ vermutet, dass sich die Qualifikation am Zertifikat Makler und Verwalter orientieren könnte. Das würde etwa 120 Ausbildungsstunden entsprechen und mit Prüfung rund 2000 Euro kosten. Zudem müssen die für die Abnahme der Sachkundeprüfung zuständigen Industrie- und Handelskammern erst noch Prüfungsordnungen erlassen und entsprechende Verfahren und Ausschüsse einrichten.
Auch wenn der Maklerverband noch Nachbesserungsbedarf sieht, ist Professor Kippes nicht unzufrieden. „Durch die Einführung des Sachkundenachweises kommt ein gewisses Qualitätsniveau hinein. Außerdem werden die Leute aussortiert, die keine Bereitschaft zeigen, sich fachlich einzuarbeiten.“ Kippes hat dabei vor allem jene Gelegenheits- und Küchentisch-Makler im Blick, die noch immer die Branche durch schlechte Dienstleistungen in Verruf bringen.
Für Diana Rivic ist der Gesetzentwurf nach wie vor ein Schritt in die richtige Richtung. Allerdings gehen die geplanten Regelungen der Geschäftsführerin vom Verband der Immobilienverwalter Baden-Württemberg ebenfalls nicht weit genug. Ihr Verband verlangt seit Jahren eine eigene Berufsausbildung für Immobilienverwalter. Darüber hinaus fordert der VDIV auch eine Weiterbildungspflicht. „In anderen Berufszweigen wie zum Beispiel der Verkehrswirtschaft gibt es das schon länger“, kritisiert Rivic. Trotzdem ist auch sie froh, dass „endlich überhaupt etwas passiert ist“. „Die neuen Zugangsregeln werden den Markt bereinigen und zu einer Qualitätssteigerung bei der Wohnungsverwaltung führen“, ist sie sich sicher.