Grenzach-Wyhlen Ab Frühjahr gilt „Tempo 30“

Die Oberbadische
Auch für einen Teilabschnitt der B 34 in der Wyhlener Ortsdurchfahrt soll ab dem kommenden Frühjahr „Tempo 30“ gelten. Foto: Tim Nagengast Foto: Die Oberbadische

LärmaktionsplanTempobegrenzung auf zwei Abschnitten der Ortsdurchfahrt

Auf zwei Abschnitten der Ortsdurchfahrt B 34 wird ab dem kommenden Frühjahr das Tempo auf 30 Stundenkilometer begrenzt. Dies ist das Ergebnis des Lärmaktionsplans, der am Montagabend im Rahmen einer öffentlichen Bürgerinformationsveranstaltung vorgestellt wurde.

Von Tim Nagengast

Grenzach-Wyhlen. Wer zur Versammlung kam, hatte freie Platzwahl. Gerade einmal vier interessierte Bürger verloren sich im Festsaal des Hauses der Begegnung.

Wirklich erklären konnte sich Bürgermeister Tobias Benz das schwache Bürgerinteresse nicht. „Das überrascht mich wirklich, denn bei der Verwaltung gehen sehr viele Zuschriften und Anfragen zum Thema Tempo 30 ein“, sagte der Rathauschef schulterzuckend. Dies auch mit Blick darauf, dass nach der Präsentation des Lärmaktionsplans im Gemeinderat etliche Bürger nachgefragt hatten, warum an einer Stelle „Tempo 30“ gelten soll und an anderen alles so bleibt, wie es ist.

Jedoch: Der Gestaltungsspielraum von Verwaltung und Gemeinderat ist in dieser Sache sehr gering. Denn die Erstellung eines Lärmaktionsplanes, dessen Ziel die Vermeidung beziehungsweise Reduzierung des Verkehrslärms ist, ist eine gesetzliche Vorgabe. Wo bestimmte Lärm-Schwellenwerte erreicht beziehungsweise überschritten werden, muss gehandelt werden. Als einfachste und kostengünstigste Lösung gilt dabei die Reduzierung des Verkehrstempos. Die Anordnung zur Temporeduzierung trifft im Nachgang aber nicht die Gemeinde Grenzach-Wyhlen, sondern die Straßenverkehrsbehörde beim Landratsamt.

Im Zuge der vom Büro Rapp Trans vorgenommenen Lärmberechnungen haben sich in der Gemeinde vier Lärmschwerpunkte herauskristallisiert: die Basler Straße direkt am Grenzübergang zur Schweiz, die Ortskerne von Grenzach und Wyhlen sowie die B 34 im Bereich der Siedlung „Stück“ am Ortsende Wyhlens. Unmittelbarer Handlungsbedarf besteht allerdings nur in den beiden Ortskernen. Wie Wolfgang Wahl von Rapp Trans erläuterte, werden in Grenzach auf der B 34 zwischen Hebel- und Uhlandstraße die gesetzlichen Schwellenwerte überschritten. Gleiches gilt für die B 34 in Wyhlen zwischen Ziegelhof- und Eisenbahnstraße. Beide Abschnitte bekommen im Frühjahr „Tempo 30“.

Am Hörnle-Zoll ist laut Wahls Berechnungen lediglich ein einziges Gebäude betroffen – und zwar dort, wo aufgrund des Zollamtes ohnehin niemand mit „Tempo 50“ fahren kann. Insofern wird dort nichts geändert. Gleiches gilt für die Siedlung „Stück“ am Ortsausgang Wyhlens, wo die Schwellenwerte nicht erreicht werden – wenn auch nur ganz knapp. Wolfgang Wahl stellte klar, dass auch die neuere Bebauung der „Siedlung“ nachkartiert und in die Berechnungen eingeflossen sei. Ergebnis: Die Lärmwerte, wonach gehandelt werden muss, werden auch dort nicht überschritten. Wahl: „Dort sind die Werte in der Tat grenzwertig.“

Dies stellte jedoch ein Zuhörer infrage. Der Mann, der selbst in der „Siedlung“ wohnt, sprach von eigenen Lärmmessungen mit einem selbst gebauten Gerät. Er komme damit auf ganz andere dB(A)-Werte als das Büro Rapp Trans. Ordnungsamtsleiter Jürgen Käuflin bot dem Mann an, die Zahlen zu vergleichen.

Als Zuhörer war auch Peter Osypka gekommen, der im Bereich des Grenzacher Hörnles wohnt. Osypka wollte wissen, inwieweit der Lärm der Schrottverwertung im Birsfelder Hafen in die Berechnungen für Grenzach-Wyhlen eingeflossen sei. Allerdings musste Wahl ihn enttäuschen, denn der Lärmaktionsplan befasst sich eben allein mit Lärm, der durch Straßenverkehr erzeugt wird.

Bürgermeister Benz rief zum Ende der einstündigen Veranstaltung die Bürger dazu auf, sich gerne mit Fragen zum Thema an die Verwaltung zu wenden. Gleichzeitig betonte er aber noch einmal, dass die Gemeinde bezüglich des Lärmaktionsplans wenig Handlungsspielraum habe, da die Lärmgrenzen von Gesetzes wegen „starr“ seien.

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