Grenzach-Wyhlen Altlast darf im Boden bleiben

Die Oberbadische
Die Fläche des Perimeters 2 (BASF) der Kesslergrube umfasst rund 32 000 Quadratmeter und ist damit mehr als doppelt so groß wie der Perimeter 1 (Roche). Teile des Areals sind mit Industriegebäuden sowie der Kläranlage der BASF und der Gemeinde Grenzach-Wyhlen überbaut. Grafik: BASF Foto: Die Oberbadische

Landratsamt genehmigt Einkapselung von Perimeter 2 der Keßlergrube / Sofortvollzug

Von Tim Nagengast

Grenzach-Wyhlen. Die Sanierungsentscheidung für den Perimeter 2 („BASF-Perimeter“) der Grenzacher Keßlergrube ist gefallen: Die von BASF vorgelegte Sanierungsplanung, die eine Einkapselung beziehungsweise Umspundung zur dauerhaften Sicherung der Altlast vorsieht, ist mit Bescheid des Landratsamtes Lörrach grundsätzlich genehmigt. Dies teilte die Lörracher Behörde gestern mit.

Insofern bleibt es dabei, dass für ein und dieselbe Altlast im Boden zwei unterschiedliche Sanierungsverfahren zur Anwendung kommen sollen. Während die Firma Roche ihren Anteil der Keßlergrube (Perimeter 1 sowie Teile von Perimeter 3) vollständig ausheben will und diesbezügliche Vorarbeiten bereits laufen, darf BASF – wie geplant – ihren Anteil der Altlast dauerhaft „einsargen“. Bereits Mitte November hatte das Landratsamt den Bescheid für die Pläne von Roche erlassen (wir berichteten).

Das Sanierungsvorhaben erhitzt seit geraumer Zeit die Gemüter. Während Roche für den geplanten Vollaushub allenthalben gelobt wird, sieht sich BASF dank ihrer Umspundungspläne massiver Kritik ausgesetzt. So hatte der Gemeinderat noch unter Bürgermeister Jörg Lutz eine Resolution verabschiedet, in der er den Totalaushub aller Perimeter der Keßlergrube fordert.

Energisch gegen den aus ihrer Sicht „Umweltskandal“ kämpft auch die Bürgerinitiative „Zukunftsforum“ vehement und mit vielerlei Aktionen gegen die von BASF geplante und nun genehmigte Umspundung. Erst vor wenigen Tagen hatte die BI in einem offenen Brief an Landrätin Marion Dammann um einen Aufschub sowie darum gebeten, alle Beteiligten nochmals an einen Tisch zu holen und auf die von Dr. Georg Lutz, Leiter des Fachbereichs Umwelt beim Landratsamt, angekündigte Anordnung eines Sofortvollzugs zu verzichten (wir berichteten am Dienstag) – offenkundig ohne Erfolg.

Nachdem Lörrach nun grünes Licht für die Einkapselung der Altlast gegeben hat, kann die BASF die detaillierten Ausführungsplanungen in Angriff nehmen und die Ausschreibung für die Gewerke veranlassen. Das Landratsamt hat nach eigenen Angaben den Sofortvollzug angeordnet, „da die zeitnahe Umsetzung der Sanierung im öffentlichen Interesse liegt“.

„Die Sanierung beider Perimeter der Keßlergrube ist für den Landkreis Lörrach ein einmalig bedeutendes, aufwändiges und im Blick der Öffentlichkeit stehendes Projekt“, betont Umweltdezernent Ulrich Hoehler in der Mitteilung der Lörracher Behörde. „Nicht nur auf Seiten der Sanierungspflichtigen und der beauftragten Untersuchungs- und Planungsbüros, sondern auch auf Behördenseite hat dies bereits jetzt einen enormen Arbeitsaufwand verursacht“, hält Hoehler fest. Um die Planung zu dem komplexen Projekt in Sachen Arbeitssicherheit, Grundwassermanagement, Abwasserreinigung und Entsorgung des Aushubmaterials zu prüfen und zu beurteilen, seien die entsprechenden technischen Sachgebiete des Fachbereichs Umwelt intensiv gefordert gewesen, heißt es weiter.

„Besonders schwierig“, so Hoehler, „war es, im Hinblick auf die Öffentlichkeit beziehungsweise die verschiedenen Interessengruppen zu erklären, dass zur Sanierung ein und derselben Altlast zwei unterschiedliche Varianten zum Zuge kommen können. Denn beide erfüllen die fachlichen und rechtlichen Anforderungen.“

Dass Teile der Öffentlichkeit, die sich beim Perimeter 2 mit viel Engagement ebenfalls für einen Totalaushub eingesetzt haben, mit der jetzt gefällten Entscheidung voraussichtlich nicht zufrieden sind, sei nachvollziehbar. „Allerdings hat die Entscheidung nach den Vorgaben des Bundesbodenschutzgesetzes zu erfolgen. Nach diesen Vorgaben ist die Einkapselung des Perimeters 2 fachlich geeignet, rechtlich zulässig und daher zu genehmigen“, betont Hoehler.

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