Grenzach-Wyhlen Der Hammer fällt virtuell

Die Oberbadische

Online-Aktion: Gemeinde Grenzach-Wyhlen versteigert Fundsachen über das Internet

Die Gemeinde Grenzach-Wyhlen versteigert wieder ihre Fundsachen über das Internet. Die Aktion wird über die Gemeinde-Homepage „www.grenzach-wyhlen.de“ abgewickelt.

Grenzach-Wyhlen. Während einer vierwöchigen Vorschau, die am Donnerstag 9. Februar, beginnt, haben Interessierte die Möglichkeit, alle Fundsachen, die sich in einem gebrauchten Zustand befinden, im Internet anzusehen. Zudem können die Fundsachen während dieser Zeit auch beim Werkhof in Wyhlen, Salzwerkstraße 2, angesehen werden. Besichtigungstermine sind laut Mitteilung der Gemeinde aber nur nach telefonischer Terminvereinbarung unter Tel. 07624/32 268 möglich.

Die Gemeindeverwaltung weist ferner darauf hin, dass an der Auktion Interessierte ohne eigenen Internetanschluss den in der Gemeindebücherei, Jacob-Burckhardt-Straße 8, gegen eine Gebühr von 25 Cent pro Viertelstunde nutzen können.

9. März Aktionsbeginn

Eventuelle Eigentümer haben während der Vorschau die Möglichkeit, ihren verloren gegangenen Fundgegenstand zu entdecken. Ein Besitzer kann bis spätestens 6. März beim Werkhof (Fundbüro) seine Rechte an einer Fundsache anmelden. Nach Ablauf der genannten Frist können keine Rechte mehr geltend gemacht werden, teilt die Gemeinde mit. Die Finder hätten auf ihre Ansprüche an den Fundgegenständen nach Ablauf eines halben Jahres verzichtet.

Die Versteigerung im Internet beginnt am Donnerstag, 9. März, 18 Uhr, für die Dauer von zehn Tagen. Alle online ersteigerten Fundsachen müssen nach Zuschlag beim Werkhof abgeholt und bar bezahlt werden. Die Abholzeiten sind wie folgt: Montag, 20. März, von 8 bis 12 Uhr; Dienstag, 21. März, von 14 bis 19 Uhr, sowie am Mittwoch, 22. März, von 8 bis 16 Uhr. Wer eine Fundsache ersteigert hat, erhält automatisch eine Kaufbestätigung, auf welcher auch die Abholzeiten ersichtlich sind.

Weitere Informationen: Fragen beantworten die Mitarbeiter des Werkhofs unter Tel. 07624/32 268.

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