Grenzach-Wyhlen. Die fast 35 Meter hohen Bohrgeräte wiegen rund 130 Tonnen und die eingesetzten Bohrköpfe messen im Durchmesser 1,5 und 1,2 Meter. Die Großlochbohrung zur Erstellung der Bohrpfahlwand gilt als ein vergleichsweise geräuscharmes Bauverfahren. Diese Wand wird den zukünftigen Aushubbereich sichern und gleichzeitig als Fundament für die Erstellung einer schallgedämmten und luftdichten Einhausung dienen, unter deren Schutz der Aushub des belasteten Erdreichs stattfinden wird.
Die Bohrarbeiten erfolgen abschnittsweise und im „Pilgerschrittverfahren“. Dabei werden zunächst unbewehrte Primärpfähle gebohrt. Anschließend werden die Primärpfähle mit der Erstellung der stahlbewehrten Sekundärpfähle angeschnitten. So entsteht nach und nach die überschnittene Bohrpfahlwand, die sowohl den statischen Erfordernissen als auch der notwendigen Dichtheit der Baugrubenumschließung Rechnung trägt. Insgesamt werden für die Erstellung der Bohrpfahlwand 888 Pfähle gesetzt, wobei jeder Pfahl im Durchmesser 1,2 Meter misst und zwischen 18 und 26,5 Meter tief in den Boden reicht.